Die Stadt Coburg plant in Zusammenarbeit mit der Fa. Kaeser Kompressoren SE die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 19 c 1/6 für das Gebiet zwischen der Staatsstraße
St 2205 neu und der Christenstraße.
Im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für den Umbau und die Verbreiterung der Christenstraße sowie die Errichtung eines
Erweiterungsbaus des Logistikzentrums (DC AFTER SALES) der Fa. Kaeser Kompressoren
SE mit ca. 24.300 qm Grundfläche und einer zentralen Parkierungsanlage (Parkhaus für
ca. 650 - 1.000 Kfz) geschaffen werden.
Ziel der Erweiterungsmaßnahme des Logistikbereichs ist es, den Geschäftsbereich After
Sales am Standort Coburg zu zentralisieren, und die bisher genutzten externen
Lagerflächen vollständig aufzulösen.
Die geplante Logistikhalle mit einer Grundfläche von circa 125 m x 65 m, einer Attikahöhe
von 12 m sowie 20 Überladebrücken soll eine effiziente Abwicklung der Logistikprozesse
gewährleisten.
Das Herz der Anlage bilden der Neubau eines Hochregallagers sowie eines automatischen
Kleinteilelagers parallel zum bereits vorhandenen Hochregallager mit einer Grundfläche
von ca. 134 m x 56 m bei einer Attikahöhe von 22 m.
Für das Wertstoffmanagement und die Entsorgungsprozesse wird zudem ein
Entsorgungshof direkt in den Gebäudekomplex integriert.
Der Neubau des DC wird über zwei Brücken an die Bestandsgebäude angebunden.
Um einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Biodiversität und
zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas zu leisten, ist vorgesehen, zwei Drittel der
Dachflächen extensiv zu begrünen.
Auf der östlichen Seite der Christenstraße ist ein mehrgeschossiges offenes, natürlich
belüftetes und belichtetes Parkhaus für ca. 650 bis 1.000 Stellplätze vorgesehen. Um den
Schallschutz für die benachbarten Wohngebäude einzuhalten, werden die Ost- und Teile
der Südfassade in geschlossener Bauweise ausgeführt. Durch die geplante Parkhauszufahrt
im Süden und die Ausfahrt im Norden soll ungewünschter „Schleichverkehr“ durch den
Stadtteil Bertelsdorf verhindert werden.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 103 19 c 1/6 geplanten Nutzungen und
Erschließungsmaßnahmen sind Bestandteil des am 26.03.2026 durch den Stadtrat
beschlossenen städtebaulichen „Rahmenplans KAESER 2030+ für das Gebiet
Bertelsdorf/Glend“.
Im Zuge dieses Bauleitplanverfahrens sollen die Festsetzungen der rechtskräftigen
Bebauungspläne Nr. 103 19 c 1/2 für das Gewerbegebiet „Schindleite“ vom 13.02.2002,
Nr. 103 19 c 1/3 für ein Hochregallager auf dem Grundstück FlNr. 247 Gemarkung
Bertelsdorf zwischen Mittlerer Weg und Christenstraße v. 13.06.2003 und Nr. 103 19 c 1/4
zur Verlegung der Staatsstraße St 2205 neu vom 14.02.2007, soweit sie im
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegen, aufgehoben werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird eine
Beteiligung der Öffentlichkeit
ab Bekanntmachung bis zum 28.08.2026 an dieser Bauleitplanung ermöglicht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung, das Formblatt zum Datenschutz, der
Bebauungsplanvorentwurf Nr. 103 19 c 1/6 vom 01.07.2026 für das Gebiet zwischen der
Staatsstraße St 2205 neu und der Christenstraße können mit Begründung und
Umweltbericht sowie den Anlagen zur Begründung unter folgendem Link aufgerufen,
ausgedruckt oder heruntergeladen werden: www.coburg.de/bekanntmachungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende
Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:
Auslegung der Unterlagen im Stadtbauamt/Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18,
2. OG, Zimmer Nr. 218 a, während folgender Zeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Zusätzlich findet am 28. Juli 2026 um 18.00 Uhr ein öffentlicher Erörterungstermin
im Ämtergebäude, Steingasse 18, EG, Sitzungssaal E 04, statt, an dem über die Ziele und
Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft gegeben wird.
Zu diesem Erörterungstermin sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich
eingeladen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse auslegungcoburgde
übermittelt werden, bei Bedarf können sie schriftlich an das Stadtbauamt, Abt.
Stadtplanung, Steingasse 18, 96450 Coburg abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu
veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes
zugänglich.
Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig im Verfahren
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die
Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für
die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen
Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Coburg, 09.07.2026
Stadt Coburg
Dominik Sauerteig
Oberbürgermeister
Unterlagen zur Amtlichen Bekanntmachung
- Amtliche Bekanntmachung
- Vorentwurf Bebauungsplan
- Vorentwurf Bebauungsplan-Begründung
- Begründung - ANLAGE 1.0 Schalltechnische Untersuchung zur Emissionskontingentierung
- Begründung - ANLAGE 2.0 Umweltbericht
- Begründung - ANLAGE 2.1 Geotechnisches Gutachten
- Begründung - ANLAGE 2.2 Altlastentechnische Bewertung_Flnr263_264_29102024
- Begründung - ANLAGE 2.3 25-03-17 Rahmenplan Starkregenvorsorge
- Begründung - ANLAGE 2.4 24.06.27 DECO-0069 Baugrundgutachten
- Begründung - ANLAGE 2.5 231206 Kampfmitteltechnische Stellungnahme
- Datenschutzblatt