Inhalt anspringen

Stadt Coburg

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 103 19 c 1/6

für das Gebiet zwischen der Staatsstraße St 2205 neu und der Christenstraße vom 01.07.2026

Die Stadt Coburg plant in Zusammenarbeit mit der Fa. Kaeser Kompressoren SE die 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 19 c 1/6 für das Gebiet zwischen der Staatsstraße 
St 2205 neu und der Christenstraße.  
Im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
für den Umbau und die Verbreiterung der Christenstraße sowie die Errichtung eines 
Erweiterungsbaus des Logistikzentrums (DC AFTER SALES) der Fa. Kaeser Kompressoren 
SE mit ca. 24.300 qm Grundfläche und einer zentralen Parkierungsanlage (Parkhaus für 
ca. 650 - 1.000 Kfz) geschaffen werden. 
Ziel der Erweiterungsmaßnahme des Logistikbereichs ist es, den Geschäftsbereich After 
Sales am Standort Coburg zu zentralisieren, und die bisher genutzten externen 
Lagerflächen vollständig aufzulösen.  
Die geplante Logistikhalle mit einer Grundfläche von circa 125 m x 65 m, einer Attikahöhe 
von 12 m sowie 20 Überladebrücken soll eine effiziente Abwicklung der Logistikprozesse 
gewährleisten. 
Das Herz der Anlage bilden der Neubau eines Hochregallagers sowie eines automatischen 
Kleinteilelagers parallel zum bereits vorhandenen Hochregallager mit einer Grundfläche 
von ca. 134 m x 56 m bei einer Attikahöhe von 22 m. 
Für das Wertstoffmanagement und die Entsorgungsprozesse wird zudem ein 
Entsorgungshof direkt in den Gebäudekomplex integriert.  
Der Neubau des DC wird über zwei Brücken an die Bestandsgebäude angebunden.  
Um einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Biodiversität und 
zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas zu leisten, ist vorgesehen, zwei Drittel der 
Dachflächen extensiv zu begrünen. 

Auf der östlichen Seite der Christenstraße ist ein mehrgeschossiges offenes, natürlich 
belüftetes und belichtetes Parkhaus für ca. 650 bis 1.000 Stellplätze vorgesehen. Um den 
Schallschutz für die benachbarten Wohngebäude einzuhalten, werden die Ost- und Teile 
der Südfassade in geschlossener Bauweise ausgeführt. Durch die geplante Parkhauszufahrt 
im Süden und die Ausfahrt im Norden soll ungewünschter „Schleichverkehr“ durch den 
Stadtteil Bertelsdorf verhindert werden.  

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 103 19 c 1/6 geplanten Nutzungen und 
Erschließungsmaßnahmen sind Bestandteil des am 26.03.2026 durch den Stadtrat 
beschlossenen städtebaulichen „Rahmenplans KAESER 2030+ für das Gebiet 
Bertelsdorf/Glend“. 

Im Zuge dieses Bauleitplanverfahrens sollen die Festsetzungen der rechtskräftigen 
Bebauungspläne Nr. 103 19 c 1/2 für das Gewerbegebiet „Schindleite“ vom 13.02.2002, 
Nr. 103 19 c 1/3 für ein Hochregallager auf dem Grundstück FlNr. 247 Gemarkung 
Bertelsdorf zwischen Mittlerer Weg und Christenstraße v. 13.06.2003 und Nr. 103 19 c 1/4 
zur Verlegung der Staatsstraße St 2205 neu vom 14.02.2007, soweit sie im 
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegen, aufgehoben werden. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird eine  
Beteiligung der Öffentlichkeit 

ab Bekanntmachung bis zum 28.08.2026 an dieser Bauleitplanung ermöglicht. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, das Formblatt zum Datenschutz, der 
Bebauungsplanvorentwurf Nr. 103 19 c 1/6 vom 01.07.2026 für das Gebiet zwischen der 
Staatsstraße St 2205 neu und der Christenstraße können mit Begründung und 
Umweltbericht sowie den Anlagen zur Begründung unter folgendem Link aufgerufen, 
ausgedruckt oder heruntergeladen werden: www.coburg.de/bekanntmachungen  (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende 
Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:  
Auslegung der Unterlagen im Stadtbauamt/Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, 
2. OG, Zimmer Nr. 218 a, während folgender Zeiten: 

 

Montag, Dienstag und Donnerstag          von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr 
Mittwoch und Freitag                             von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 

 

Zusätzlich findet am 28. Juli 2026 um 18.00 Uhr ein öffentlicher Erörterungstermin 
im Ämtergebäude, Steingasse 18, EG, Sitzungssaal E 04, statt, an dem über die Ziele und 
Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft gegeben wird. 
Zu diesem Erörterungstermin sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich 
eingeladen. 

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. 
Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse auslegungcoburgde 
übermittelt werden, bei Bedarf können sie schriftlich an das Stadtbauamt, Abt. 
Stadtplanung, Steingasse 18, 96450 Coburg abgegeben werden.  

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu 
veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes 
zugänglich. 

 

Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig im Verfahren 
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegebene Stellungnahmen bei der 
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die 
Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für 
die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der 
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen 
Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben 
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere 
Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche 
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

Coburg, 09.07.2026 
Stadt Coburg 

 

Dominik Sauerteig 
Oberbürgermeister 

Unterlagen zur Amtlichen Bekanntmachung