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Stadt Coburg

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurf Nr. 103 19 c 1/5 vom 15.04.2026 für das Gebiet östlich der Glender Straße

zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 103 19 c 1/2 v. 13.02.2002 und Nr. 103 19 c 1/4 v. 14.02.2007

Die Stadt Coburg gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB bekannt, dass der vom Senat für Stadt- und Verkehrsplanung sowie Bauwesen am 15.04.2026 gebilligte Bebauungsplanentwurf Nr. 103 19 c 1/5 vom 15.04.2026 für das Gebiet östlich der Glender Straße zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 103 19 c 1/2 v. 13.02.2002 und Nr. 103 19 c 1/4 v. 14.02.2007 mit Begründung im Zeitraum vom

                                       27. April 2026 bis 29. Mai 2026

öffentlich ausliegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, das Formblatt zum Datenschutz, der gebilligte Bebauungsplanentwurf Nr. 103 19 c 1/5 vom 15.04.2026 für das Gebiet östlich der Glender Straße zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 103 19 c 1/2 v. 13.02.2002 und Nr. 103 19 c 1/4 v. 14.02.2007 können mit Begründung unter folgendem Link aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden: www.coburg.de/bekanntmachungen (Öffnet in einem neuen Tab)

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: 

Auslegung der Unterlagen im Stadtbauamt/Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, 2. OG, Zimmer Nr. 218 a, während folgender Zeiten:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Zusätzlich findet am 19. Mai 2026 um 18.00 Uhr ein öffentlicher Erörterungstermin im Ämtergebäude, Steingasse 18, EG, Sitzungssaal E 04, statt, an dem über die Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung Auskunft gegeben wird.

Zu diesem Erörterungstermin sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das vereinfachte Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) angewandt. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1BauGB abgesehen. 

Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Im Zuge dieses Bauleitplanverfahrens sollen die Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 103 19 c 1/2 für das Gewerbegebiet „Schindleite“ vom 13.02.2002 und Nr. 103 19 c 1/4 zur Verlegung der Staatsstraße St 2205 neu vom 14.02.2007, soweit sie im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegen, aufgehoben werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse auslegungcoburgde übermittelt werden, bei Bedarf können sie schriftlich an das Stadtbauamt, Abt. Stadtplanung, Steingasse 18, 96450 Coburg abgegeben werden. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Es wird gem. § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Coburg, 16.04.2026
Stadt Coburg 

Dominik Sauerteig
Oberbürgermeister

Unterlagen zur Amtlichen Bekanntmachung