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Stadt Coburg

Amtliche Bekanntmachung

der Stadt Coburg über die Aufhebung der Festlegung des Stadtumbaugebietes „Ehemaliges BGS-Gelände“

nach § 171b BauGB (Beschluss des Stadtrats vom 22.02.2024, Beschlussvorlage Nummer 108/2024)

Der Stadtrat der Stadt Coburg hat - nach Vorberatung in der Sitzung des Senates für Stadt- und Verkehrsplanung sowie Bauwesen am 11.02.2026 - in seiner Sitzung am 26.02.2026 die Aufhebung des Beschlusses des Stadtrats vom 22.02.2024 über die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes „Ehemaliges BGS-Gelände“, bekannt gemacht im Coburger Amtsblatt Nr. 8 vom 01.03.2024, beschlossen.

Der Aufhebungsbeschluss sowie der Lageplan zur Aufhebung des Stadtumbaugebietes werden ab dem 13.03.2026 während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht im Stadtbauamt/Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer 202, bereitgehalten:

 

               Montag, Dienstag und Donnerstag        von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr

              Mittwoch und Freitag                               von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

 

Der Lageplan zur Aufhebung des Stadtumbaugebietes „Ehemaliges BGS-Gelände“ vom 11.02.2026 kann auf der Homepage der Stadt Coburg (www.coburg.de) unter: www.coburg.de/bekanntmachungen aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

 

 

 

Coburg, 02.03.2026

Stadt Coburg

 

 

 

Dominik Sauerteig

Oberbürgermeister

Unterlagen zur Amtlichen Bekanntmachung