"Digital Jetzt" - Neue Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands
Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU". Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Mit der Neustarthilfe sowie der Neustarthilfe Plus werden Soloselbständige, unständige Beschäftigte, kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten etc. unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit coronabedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Antragsfrist wurde bis zum 31.10.2021 verlängert.
Die Überbrückungshilfen sind eine umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie. Das zentrale Programm wurde nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021 verlängert und nochmals erweitert. Die Antragsfrist wurde für Überbrückungshilfe II und III Plus bis zum 31.Oktober 2021 verlängert.
Die Härtefallhilfe (Förderzeitraum November 2020 bis September 2021; Antragsstellung bis zum 31. Oktober 2021) ergänzt die bestehenden Corona-Hilfsprogramme des Bundes und der Länder.
Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe
Das Programm dient als Ersatz für coronabedingt entfallene Erwerbseinnahmen und hat zum Ziel, die privaten Lebenshaltungskosten der Betroffenen zu sichern. Abgelöst wurde damit das zum 30. September 2020 ausgelaufene Künstlerhilfsprogramm. Von 5. Juli bis zum 31. Dezember 2021 kann einmalig eine Finanzhilfe von bis zu 1.180 Euro monatlich für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 beantragt werden. Das Soloselbstständigenprogramm ist sowohl mit der Lockdown- Hilfe (Oktoberhilfe) und dem Spielstätten- und Veranstalterprogramm des Freistaats Bayern als auch mit den Wirtschaftshilfen des Bundes (z.B. Überbrückungshilfen II und III inklusive Neustarthilfe, November- und Dezemberhilfe) kumulierbar, soweit es nicht zu einer Überkompensation der Einnahmeausfälle kommt. Für den Zeitraum, für den der Antragsteller bereits Grundsicherung bezieht oder beantragt hat, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm.
Empfohlene Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden können Sie hier einlesen.
Auf einer Sonderseite des Handelsverbands Bayern (HBE) finden Sie verschiedene Vordrucke und Hilfen für coronabedingte Beschilderung in Handelsbetrieben.
Die Kollegen der IHK zu Coburg haben Informationen aufbereitet, wo Sie sich über Angeboten von Lieferanten spezieller Schutzausrüstung, wie Mund-Nase-Masken, Spritzschutzvorkehrungen etc. informieren können. Diesen finden Sie hier.
Wer aufgrund eines Tätigkeitsverbotes nach dem Infektionsschutzgesetz gehindert ist, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Entschädigung.
Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es Ihnen einen Teil des Entgelts für Ihre Beschäftigten. Außerdem werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert erstattet.
Informationen zur Hilfe in Form von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (auch genannt: Arbeitslosengeld II) erhalten sie unter folgendem Link:
Es gibt Ausbildungsprämien für kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau in dem im Jahr 2021 neu beginnenden Ausbildungsjahr im Vergleich zu den drei Vorjahren beibehalten oder sogar erhöhen, für Unternehmen, die Auszubildende von anderen Unternehmen übernehmen und für Unternehmen, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken.
Für direkte Anfragen zur Kindernotbetreuung für das Stadtgebiet Coburg steht Ihnen Frau Anja Vichtl unter der 09561/891544 oder unter anja.vichtlcoburgde zur Verfügung.
Weitere Informationen & Angebote
Hotline der Bayerischen Staatsregierung (täglich von 8 - 18 Uhr) 089 / 122 220
Alle hier genannten Informationen sind lediglich Hilfestellung und ersetzen keinesfalls die Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder andere behördliche Fachstellen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Sie erhalten diese Informationen von der Wifög Stadt Coburg. Wir sind keine Förderstelle, sondern beraten und informieren über die Unterstützungsmaßnahmen der verschiedenen Förderstellen.
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