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Beteiligung am Innovationsfonds Kultur



Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Wir freuen uns, dass Sie sich am Innovationsfonds Kultur mit einer Spende beteiligen und damit Kulturschaffende und -institionen in der Region Coburg und das kulturelle Leben in der Stadt Coburg unterstützen möchten. Mit diesem Fornular können Sie sich bis zur gesetzlichen Höchstgrenze für einen vereinfachten Spendennachweis (ohne Spendenquittung) besonders einfach am Innovationsfonds beteiligen. Bitte wählen Sie aus, welchen Betrag (100 € - 300 €) Sie spenden möchten.

Dabei handelt es sich um eine einmalige Spende ohne weitere Verpflichtung. Sie können sich sowohl als Privatpersonen als auch als Unternehmen am Innovationsfonds Kultur beteiligen. Größere Spenden (über 300 €) nehmen wir selbstverständlich ebenfalls jederzeit gerne entgegen. Nehmen Sie hierzu bitte einfach und direkt Kontakt mit uns auf.
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Ihre Spende akzeptiert das Finanzamt bis zu einer Höhe von bis zu 300 € auch ohne Zuwendungsbestätigung bzw. "Spendenquittung". Hierfür reicht der Zahlungsbeleg Ihrer Spende. Dies ist im Falle einer Zahlung via PayPal der von PayPal ausgestellte Beleg bzw. (auch im Falle einer Zahlung via Kreditkarte) eine Bestätigung (Kontoauszug/Kreditkartenabrechnung) Ihrer Bank über die erfolgte Zahlung. Reichen Sie diese Belege ggf. im Rahmen Ihrer Steuererklärung ein. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch aber auch eine Zuwendungsbestätigung bzw. Spendenquittung aus. Wenden Sie sich hierzu bitte mit Ihrem Spendennachweis per E-Mail an uns (kulturabteilung@coburg.de).

Datenschutzhinweis

Die Stadt Coburg, Markt 1, 96450 Coburg erhebt Ihre oben genannten Daten zum Zwecke der Entgegennahme und Verwendung Ihrer Spende (zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b  DSGVO).
 
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, stehen Ihnen ggf. ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.