Identitätsbereich

Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung zur Gewerbeausübung auf den städtischen Friedhofsanlagen



Um auf den städtischen Friedhofsanlagen gewerbliche Tätigkeiten an Gräbern auszuführen, ist eine Zulassungsbescheinigung notwendig.
 
Diese Zulassungsbescheinigung kann entweder für ein ganzes Kalenderjahr beantragt und ausgestellt werden oder sie wird bei jedem Antrag auf Gewerbeausübung (z. B. Grabsteinaufstellung, Grabpflege, etc.) als einmalige Zulassung ausgestellt.
 
Ein Antrag auf Gewerbeausübung ist immer und in jedem Einzelfall von gewerblichen Tätigkeiten erforderlich, unabhängig von einer evtl. bereits ausgestellten ganzjährigen Zulassungsbescheinigung. Dieser Antrag bedarf immer der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
 
Im Übrigen findet die Friedhofssatzung der Stadt Coburg, in Verbindung mit der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Coburg Anwendung.