Entwässerungsbeiträge
Das Kommunalunternehmen CEB (Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb) erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungsanlage einen Beitrag.
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge müssen für die erstmalige endgültige Herstellung von Straßen erhoben werden. Für den dadurch entstehenden Erschließungsvorteil erhebt die Stadt zur Refinanzierung ihrer Investitionen in der Regel 90 % der Herstellungskosten als Erschließungsbeitrag.
Kostenerstattungsbeträge
Seit dem 01.01.2002 müssen bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen Ausgleichsflächen wegen des Eingriffs in Natur und Landschaft nachgewiesen werden. Die Kosten für den Erwerb und die Aufwertung derartiger Flächen werden im Rahmen von Kostenerstattungsbeträgen gegenüber dem Verursacher des Eingriffs geltend gemacht.
Als Ausgleichsmaßnahmen kommen z. B. die Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen sowie die Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen und die Begrünung baulicher Anlagen in Betracht.
Ausgleichsbeträge
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten fallen , sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird, Ausgleichsbeträge für die Wertsteigerung des Bodens auf Grund der Sanierung an.