Für die Erteilung von Fischereischeinen an Antragsteller, die ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Bayern verlegen, gelten besondere Bestimmungen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Erteilung möglich ist.
Fischerprüfung
Die Staatliche Fischerprüfung wird jährlich vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft durchgeführt und findet landeseinheitlich am ersten Samstag des Monats März statt. Falls Sie ordnungsgemäß angemeldet sind und die Prüfungsgebühr fristgerecht überwiesen haben, jedoch nicht an der Prüfung teilnehmen können oder nicht bestanden haben, besteht die Möglichkeit, an einem Nachholtermin teilzunehmen. Der Termin der Wiederholungsprüfung ist der letzte Samstag im Juni.
Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Vorausstzung zum Erhalt eines Fischereischeines. Der Bewerber muss am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Vorbereitungslehrgang
Um zur Fischerprüfung antreten zu können, ist vorher ein Vorbereitungslehrgang zu absolvieren. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind z. B. Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Eine Liste der Vorbereitungslehrgänge finden Sie auf den Internetseiten der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft.
Anmeldung zur Fischerprüfung:
- Online-Anmeldung
Über www.fischerpruefung-bayern.de oder Staatliche Fischerprüfung Bayern online können Sie die Online-Anmeldung und nähere Informationen abrufen und Ihre Anmeldedaten bis einschl. 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres eingeben und an die Prüfungsbehörde übermitteln.
- Anmeldung per Post
Anmeldeformulare sind bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landwirtschaftamt erhältlich und ausgefüllt
bis spätestens 01. Dezember (Ausschlussfrist) des der Prüfung vorhergehenden Jahres zurückzusenden.
- Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 26,00 € ist bis spätestens 15. Dezember (Ausschlussfrist) zu überweisen.