Was gilt ab 15. März 2021 in Coburg? - Ein Überblick

Vereinfachte Übersicht über die aktuell geltenden Corona-Regeln
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Hier ein grober Überblick*
* vereinfachte Auflistung, Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
- Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
- Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
- Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.
- Institutionen und Einrichtungen, die geschlossen bleiben, u.a.
- Theater
- Opern
- Konzerthäuser
- Bühnen
- Kinos
- Freizeitparks
- Freizeiteinrichtungen
- Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
- Spielhallen
- Spielbanken
- Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten
- Bordelle
- sonst. Vergnügungsstätten
- Badeanstalten (Schwimm-/Spaßbäder), Hotelschwimmbäder
- Saunen
- Thermen
- Wellnesszentren
- Sportanlagen, Tanzschulen, Fitnesstudios, Sporthallen, Sportplätze und andere Sportstätten (außer unter freiem Himmel, Wettkampfs-/Trainingsbetrieb für Profi- und Leistungssport ohne Zuschauer, Schulsport)
- Seilbahnen, "Ausflugsdampfer"-Fluss-/Seenschiffahrt, touristischer Bahnverkehr, Flusskreuzfahrten
Untersagt sind:
- Präsenzangebote in Hochschulen (außer Prüfungen, besondere Veranstaltungen*)
- Tagungen, Kongresse, Messen und vergleichbare Veranstaltungen
- Führungen, u.a. Stadt-/Gäste-/Berg-/Höhlen-/Kultur-/Naturführungen
- Feiern auf öffentlichen Plätzen
- Veranstaltungen, Versammlungen (außer Versammlungen nach Art. 8 GG)
- Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten
- Touristische Übernachtungen, Busreisen
- Musikschulunterricht* (abhängig vom Inzidenzwert)
- Gemeindegesang im Rahmen von Gottesdiensten oder religiösen Zusammenkünften
- Märkte (außer zum Verkauf von Lebensmitteln, Pflanzen, Blumen)
Zusätzlich gilt u.a.:
- Maskenpflicht (bei FFP2-Maskenpflicht gilt: FFP2-Maske oder Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard, Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag nur Mund-Nasen-Bedeckung)
- woimmer ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, an Hochschulen sowie auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen von Arbeitsstätten sowie am Arbeitsplatz
- beim Einkaufen für Personal (entfällt in Kassen-/Thekenbereichen, sofern eine geeignete Schutzwand vorhanden ist), für Kunden und Begleitpersonen (FFP2-Maske) sowie beim Besuch von Dienstleistungsbetrieben für Personal (entfällt in Kassen-/Thekenbereichen, sofern eine geeignete Schutzwand vorhanden ist), für Kunden und Begleitpersonen, soweit die Art der Leistung es zulässt, bei der Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften (Click/Call&Collect), in der Gastronomie, in Bibliotheken und Archiven, im Eingangsbereich und auf Warteflächen von Verkaufsräumen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen (FFP2-Maske)
- an Verkaufsständen auf Märkten (für Personal (entfällt in Kassen-/Thekenbereichen, sofern eine geeignete Schutzwand vorhanden ist), Kunden und Begleitpersonen (FFP2-Maske), an Markttagen auf dem gesamten Markt
- im ÖPNV und zugehörigen Einrichtungen, in der Schülerbeförderung (FFP2-Maske) sowie im öffentlichen Fernverkehr und zugehörigen Einrichtungen
- bei Besuchen von Kontaktpersonen (täglich höchstens eine Person mit (schriftlichem oder elektronischem) aktuellen, negativen COVID-19-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden)), Mitarbeiter mit Kontakt zu Bewohnern/Patienten/zu pflegenden Personen in Krankenhäusern, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in der ambulanten Pflege (FFP2-Maske)
- im Rahmen von Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften (FFP2-Maske)
- in Arzt- und Zahnarztpraxen und in allen sonstigen Praxen, in denen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht werden (soweit die Art der Leistung es zulässt, FFP2-Maske)
- in Beherbergungsbetrieben in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen
- an Schulen (mit bestimmten Ausnahmen)
- auf Versammlungen nach dem Art. 8 des Grundgesetzes*
- auf Begegnungs-/Verkehrsflächen von öffentlichen Gebäuden
- für Besucher von Gebäuden der Stadt Coburg (FFP2-Maske), z.B. im Rahmen von Behördengängen
- beim Besuch von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten
- beim Fahrschulunterricht/-prüfungen, bei Nachschulungen, im Rahmen von Eignungsseminaren, theoretischen Fahrprüfungen*
- beim Musikunterricht (Gesang/Instrumente) in Präsenzform (solange das aktive Musizieren eine Maskenpflicht zulässt)*
Maßnahmen abhängig von der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100
(In-Kraft-Treten der jew. Regeländerungen (falls nicht anders angegeben) erst nach Bekanntgabe der Unter-/Überschreitung an drei aufeinanderfolgenden Tagen durch die Stadt Coburg.)
Kontaktbeschränkung
Besuch/Treffen eines Haushaltes* von bzw. mit einer weiteren Person
Beaufsichtigung von Kindern (unter 14 Jahren) aus maximal 2 Haushalten (in festen, privaten Betreuungsgemeinschaften)
Ausgangssperre
Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung von 22 bis 5 Uhr ist mit der Ausnahme der folgenden Gründe untersagt:
- medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
- Begleitung Sterbender
- Handlungen zur Versorgung von Tieren
- ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe
Sport
Kontaktfreier Sport (unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkung, kein Mannschaftssport)
Einzelhandel
Die Öffnung von Ladengeschäften, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben mit Kundenverkehr sind untersagt.
Ausgenommen sind:
- Abholung von vorbestellten Waren (Click/Call & Collect)
- Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
- Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen
- Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Babyfachmärkte
- Baumärkte
- Schuhgeschäfte
- Apotheken, Sanitätshäuser
- Drogerien, Reformhäuser
- Optiker, Hörgeräteakustiker
- Tankstellen
- Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten
- Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser
- Filialen des Brief- und Versandhandels
- Reinigungen und Waschsalons
- Verkauf von Presseartikeln
- Versicherungsbüros
- Tierbedarf und Futtermittel
- Sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte
- Großhandel
Kultur/Freizeit
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Bay. Schlösser und vgl. Kulturstätten, Zoos, botanische Gärten bleiben geschlossen
Angebote der beruflichen Aus-/Fort-/Weiterbildung, der Erwachsenenbildung, sonstige außerschulische Bildungsangebote und Einzel-Musikunterricht (Gesang/Instrumente) sind in Präsenzform untersagt.
Maßnahmen abhängig von der Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100
(Festlegung jew. am Freitag der Vorwoche für die darauffolgende Kalenderwoche)
- Wechsel- bzw. Präsenzunterricht für Abschlussklassen aller Schularten*
- Distanzunterricht an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen*
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen bleiben geschlossen*
Maßnahmen abhängig von der Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100 und der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50
(In-Kraft-Treten der jew. Regeländerungen (falls nicht anders angegeben) erst nach Bekanntgabe der Unter-/Überschreitung an drei aufeinanderfolgenden Tagen durch die Stadt Coburg.)
Kontaktbeschränkung
Besuch/Treffen eines Haushaltes mit einem weiteren Haushalt (bis zu einer Gesamtzahl von insg. 5 Personen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt)
Sport
Kontaktfreier Sport (unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkung)
Sport unter freiem Himmel von bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren
Einzelhandel
Zusätzlich: Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminabsprache*
Kultur/Freizeit
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Bay. Schlösser und vgl. Kulturstätten, Zoos, botanische Gärten sind nach vorheriger Terminabsprache geöffnet
Angebote der beruflichen Aus-/Fort-/Weiterbildung*, der Erwachsenenbildung, sonstige außerschulische Bildungsangebote und Einzel-Musikunterricht (Gesang/Instrumente) sind in Präsenzform zulässig
Maßnahmen abhängig von der Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100 und der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50
(Festlegung jew. am Freitag der Vorwoche für die darauffolgende Kalenderwoche)
- Präsenz-/Wechselunterricht an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen*
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen*, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen können eingeschränkt öffnen (Betreuung in festen Gruppen).
Maßnahmen abhängig von der Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50
(In-Kraft-Treten der jew. Regeländerungen (falls nicht anders angegeben) erst nach Bekanntgabe der Unter-/Überschreitung an drei aufeinanderfolgenden Tagen durch die Stadt Coburg.)
Kontaktbeschränkung
Besuch/Treffen eines Haushaltes mit einem weiteren Haushalt (bis zu einer Gesamtzahl von insg. 5 Personen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt)
Sport
Kontaktfreier Sport in Gruppen (bis zu max. 10 Personen)
Sport unter freiem Himmel von bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren
Einzelhandel
Zusätzlich: Öffnung von Ladengeschäften mit begrenzter Kundenzahl*
Kultur/Freizeit
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Bay. Schlösser und vgl. Kulturstätten, Zoos, botanische Gärten sind geöffnet
Angebote der beruflichen Aus-/Fort-/Weiterbildung*, der Erwachsenenbildung, sonstige außerschulische Bildungsangebote und Einzel-Musikunterricht (Gesang/Instrumente) sind in Präsenzform zulässig
Maßnahmen abhängig von der Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50
(Festlegung jew. am Freitag der Vorwoche für die darauffolgende Kalenderwoche)
- Präsenzunterricht an Grundschulen, Präsenz-/Wechselunterricht an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen*
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen*, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen können öffnen.
Maßnahmen abhängig von der Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35
(In-Kraft-Treten der jew. Regeländerungen (falls nicht anders angegeben) erst nach Bekanntgabe der Unter-/Überschreitung an drei aufeinanderfolgenden Tagen durch die Stadt Coburg.)
Kontaktbeschränkung
Besuch/Treffen eines Haushaltes mit bis zu zwei weiteren Haushalten (bis zu einer Gesamtzahl von insg. 10 Personen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt)
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