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Sechs wichtige Tipps für die Schulwegsicherheit Ihres Kindes:
Schulanfänger sind nicht in der Lage, den Verkehr in ähnlicher Weise wie die Erwachsenen zu erleben und zu begreifen.Auch die Rechtsprechung (Stichwort: Verletzung der Aufsichtspflicht) verlangt deshalb, dass Kinder unter sieben Jahren auf den Weg zur Schule besonders vorbereitet und gegebenenfalls auch begleitet werden.Allgemeine Belehrungen über die Gefahren des Straßenverkehrs genügen natürlich nicht. Also: Begleiten Sie Ihr Kind anfangs, achten Sie am Beispiel älterer Kinder auf die diversen Lockvögel (die Bäckerei, den Kiosk, das Schreibwarengeschäft usw.) insbesondere im Bereich von belebten oder stark befahrenen Straßen.
Helfer gesucht! Da immer wieder Ersatzpersonen bei Ausfall durch Krankheit oder Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt werden, sind wir für eine Kontaktaufnahme bei Interesse sehr dankbar. Der Personenkreis der Schulweghelfer setzt sich aus Studenten, Hausfrauen, Frührentnern, Rentnern und Erwerbslosen zusammen.
Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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Montag, Dienstag und Donnerstag8.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch und Freitag8.30 bis 12.00 Uhr
Mitarbeiterin der Schulabteilung
Christina.Buechner@coburg.de