Größe der Abfallbehälter
Für die Müllentsorgung eines angemeldeten Gewerbes wird jeweils ein Satz Abfallbehälter mit mindestens 120 l Füllraum je in schwarz (Restmüll), grün (Pappe, Papier, Kartonagen) und gelb (Leichtverpackungen) bereitgestellt.
Sollte Ihnen das zugeteilte Fassungsvermögen für Wertstoffe nicht ausreichen, erhalten Sie auf Anfrage kostenlos größere (gelbe und grüne) Behälter.
Auch für Restmüll kann Ihnen ein (schwarzer) Abfallbehälter mit größerem Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt werden. Möglich ist jedoch auch, dass Sie Ihre schwarzen Abfallbehälter wöchentlich entleeren lassen. Allerdings wird Ihnen für das größere Fassungsvermögen bzw. die wöchentliche Leerung die entsprechende Gebühr berechnet.
Verfügbar sind Gewerbeabfallbehälter mit Fassungsvermögen:
In Ihrem Gewerbebetrieb fällt nur wenig bzw. unregelmäßig Abfall an?
Dann können Sie auf Anfrage direkt beim CEB einen sog. Abrufcontainer beantragen. Dies ist jedoch nur für den Restmüll, also den schwarzen Abfallbehälter möglich. Somit sind Sie von der 14-tägigen Restmüllbeseitigung ausgenommen, während Ihre gelben und grünen Abfallbehälter weiterhin im 4-Wochen-Rhythmus entleert werden.
Sie erhalten vom CEB einen Behälter, den Sie dann ’auf Abruf’ (telefonische Mitteilung an den CEB) leeren lassen können. Die Abfallbeseitigung erfolgt zeitnah nach Eingang Ihres Antrags. Der Gewerbetreibende erhält vierteljährlich den entsprechenden Bescheid.
Die Zahlung der Gebühren erfolgt an den CEB.
Abrufcontainer 1.100 l |
39,00 € pro Leerung |
Besonderheit: Speiseabfälle
Gem. § 3 Abs.1 Nr. 5 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) dürfen gewerbliche Küchen- und Kantinenabfälle, wie sie z.B. in einer Gaststätte anfallen, nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden, sondern müssen in einer separaten Tonne gesammelt werden.
Restmülltonnen, die noch gewerbliche Speiseabfälle enthalten, können seit dem 15.06.07 nicht mehr geleert werden.
Speisereste werden nicht vom CEB beseitigt. Sie können sich jedoch beim CEB informieren, welche Unternehmen in Coburg die Speiseabfälle entsorgen.
Haftung
Die überlassenen Behältnisse sind und bleiben Eigentum des Kommunalunternehmens CEB.
Wird Ihr Abfallbehälter beschädigt oder kommt es abhanden, müssen Sie dies dem Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb unverzüglich melden. Für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen haftet der Anschlusspflichtige bzw. der Nutzungsberechtigte.
Sie melden Ihr Gewerbe ab
Nachdem Sie im Ordnungsamt der Stadt Coburg Ihr Gewerbe abgemeldet haben, wird die Steuerabteilung darüber informiert. Daraufhin erhält der Hauseigentümer den neuen, geänderten Bescheid, während Ihre Abfallbehälter zum nächstmöglichen Termin abgeholt werden. Danach fallen keine weiteren Gebühren mehr an.