Auskunft aus der örtlichen Gewerbekarte
Was ist ein Gewerberegister?
Das Gewerberegister ist ein von den jeweiligen Kommunen geführtes Verzeichnis über alle gegenwärtigen und ehemaligen örtlich ansässigen Gewerbebetriebe. Da An-, Ab- und Ummeldungen der Gewerbebetriebe bei der Behörde anzeigepflichtig sind, können die Daten von den Gemeinden aktuell und umfassend registriert werden.
Erfasst werden Angaben zum Betriebsinhaber (u.a. Name, Geburtsdatum, Anschrift) und zum Betrieb (z. B. Geschäftsführung, Anschriften, angemeldete Tätigkeit).
Zweck des Gewerberegisters?
Die zuständige Behörde erhält Aufschluss über die Zahl und Art der in Ihrem Gebiet vorhandenen Gewerbebetriebe und kann so eine effiziente Überwachung der Betriebe verfolgen.
Wer erhält Auskünfte aus dem Gewerberegister?
Die Gewerbekartei ist kein öffentliches Register, wie z.B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Auch besteht für die Gewerbekarteiauskunft keine gesetzliche Verpflichtung. Trotzdem können Angaben aus dem Gewerberegister weitergegeben werden.
Auskünfte aus dem Gewerberegister kann jeder anfordern, doch steht es im Ermessen der zuständigen Behörde, diese Auskünfte auch zu erteilen.
Gewerbezentralregister
Das Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit dem Gewerbezentralregister, das vom Bundesjustizsamt geführt wird und bundesweit gewerberechtliche Entscheidungen, wie z.B. Gewerbeuntersagungen, Widerrufe von Erlaubnissen etc. sowie rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes stehen, erfasst.
Einfache Gewerbeauskunft
Auskünfte, die Ihnen grundsätzlich mitgeteilt werden, betreffen
- Name des Betriebes oder Inhabers
- betriebliche Anschrift
- angezeigte Tätigkeit
Erweiterte Gewerbeauskunft
Weitere Daten aus der Gewerbeanzeige dürfen Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mitgeteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen mit entsprechenden Kopien nachweisen können, und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Solche Daten können sein:
- Name, Privatanschrift, Geburtsdatum des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin (Geburtsdaten werden prinzipiell nur an Behörden weitergegeben)
- An- und Abmeldedatum
- Niederlassungen
- Rechtsform
- Handelsregistereintrag
- frühere Betriebsanschrift, Geschäftsführer, Rechtsform, Firmenname
Die Gewerberegisterauskunft erfolgt schriftlich.
Unterlagen sind dem Antrag nicht beizufügen.
Im Antrag selbst ist jedoch das berechtigte Interesse an der Auskunft glaubhaft zu machen. Sollten Sie eine erweiterte Gewerbeauskunft beantragen, müssen Sie Ihr rechtliches Interesse darlegen und nachweisen, z.B. anhand einer Kopie von Vertragsgrundlagen, Rechnungen, Mahnbescheiden, Schuldtitel, Vollstreckungstitel usw.
Sie tragen zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfragen bei, wenn Sie alle Ihnen bekannten Angaben über den Gewerbebetrieb