Inhalt anspringen

Stadt Coburg

Allgemeine Finanzwirtschaft

Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland ist eine zentrale Aufgabe der Stadt Coburg.

Ausdruck eines Liegenschaftskatasters mit markierten Grundstücken

Beschreibung

Ein Baulandkataster, das Flächen aufzeigt, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können - sogenannte Baulücken - trägt hierzu bei. Das Baulandkataster zeigt Bürgern, Grundstückseigentümern, Architekten, potenziellen Bauherren und Investoren auf, wo noch ungenutztes Baulandpotenzial zur Verfügung steht.

Die Vorteile des Bauens im Bestand sind vielfältig: 

Für die Kommune

  • Nutzung vorhandener Erschließung vor Ort
  • Nutzung und bessere Auslastung vorhandener Infrastruktur, insbesondere ÖPNV, soziale Einrichtungen, Schulen etc.
  • Sofort verfügbares Bauland (bei Eigentümerbereitschaft)
  • Reduzierte Belastung im Investitionshaushalt, Freiräume für andere dringende Investitionen, Einsparung von Steuermitteln
  • Bewahrung der Eigenart des Ortes / Förderung der Verbundenheit der Bürger mit der Kommune
  • Belebung und Aufwertung im Innenbereich
  • Erhaltung der Erholungs- und Landschaftsqualitäten am Siedlungsrand

Für den Eigentümer / Investor

  • Einsparen von Erschließungskosten, z.B. für Straßen, Kanal, Wasser etc.
  • Gewachsene, kalkulierbare Standortqualitäten (weniger Risiko bei Vermarktung und Vermietung)

Für die Anwohner

  • Sicherung und Erweiterung des Kundenpotenzials für Geschäfte und Dienstleistungen im Viertel
  • Städtebauliche / gestalterische Qualitätssteigerung / Beseitigung ungeordneter Flächen im Ortsbild
  • Zuzug junger Familien / Verjüngung in alten gewachsenen Wohnvierteln
  • Belebung im Innenbereich


Für die Neubürger

  • Zuzug in ein gewachsenes Viertel (u.a. bessere Integrationsmöglichkeiten)
  • Infrastruktur wie Kindergarten, Busanbindung, Geschäfte etc. bereits vorhanden keine jahrelangen Wartezeiten
  • Kürzere Wege zu Infrastruktur und Dienstleistungen (Geschäfte, Kultur, Schulen, Ärzte etc.)

Die Stadt Coburg hat deshalb ein Baulandkataster nach § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Das Baulandkataster führt die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Flächen mit Gemarkungsbezeichnung, Flurstücksnummer sowie Straßennamen in Listen und Karten auf und enthält Angaben zur Grundstücksgröße.

Die Aufnahme von Flächen in das Baulandkataster erfolgt ohne Gewähr.