Die Themen Straßenreinigung und Winterdienst mit Räum- und Streupflicht der Anlieger wurden von der Stadt Coburg auf das Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) übertragen. Der CEB hat hierzu die Straßenreinigungs- und Winterdienstverordnung erlassen. Aus dieser Verordnung ergeben sich die Rechte und die Pflichten der Bürger. Genauere Informationen können direkt unter www.ceb-coburg.de abgerufen werden.
Straßenreinigung
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstverordnung des Kommunalunternehmen CEB verpflichtet alle Eigentümer von Grundstücken (auch die sogenannten Hinterlieger), die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, die auf sie entfallenden Flächen der öffentlichen Straßen auf eigene Kosten zu reinigen.
Im Anschlussgebiet führt das Kommunalunternehmen CEB die Reinigung der Fahrbahnen durch, soweit diese ins Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsgebühren-Satzung aufgenommen sind. Für diese Leistung werden von den betroffenen Grundstückseigentümern oder den zur Nutzung dinglich Berechtigten Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die Verpflichtung zur Reinigung der Gehbahnen obliegt dem Grundstückseigentümer.
Winterdienst
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstverordnung des Kommunalunternehmen CEB verpflichtet außerdem alle Eigentümer von Grundstücken (auch die sogenannten Hinterlieger), die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden, die auf sie entfallenden Flächen der Gehbahnen bei Schnee, Schneeglätte oder Eisbildung auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten. Das heißt, die Sicherung der Gehbahnen im Winter ist von den Anliegern in eigener Verantwortung durchzuführen.
Den Straßenwinterdienst führt das Kommunalunternehmen CEB, als hoheitliche Aufgabe, im Rahmen seiner finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit durch. Die Reinigung erfolgt in sogenannten Dringlichkeitsstufen. Zuerst werden die Hauptverkehrsstraßen, die Busstrecken und besonders gefährliche Straßenteile winterdienstlich behandelt, zuletzt sind kleine Wohnstraßen ohne großes Gefälle an der Reihe.
Für Fragen zum Vollzug der Straßenreinigungs- und Winterdienstverordnung ist das Kommunalunternehmen CEB zuständig.