Für notwendige Leistungen der Hilfe zur Pflege, die mit den vorrangigen Mitteln aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend abgedeckt werden können, besteht die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege beim Sozialhilfeträger zu beantragen.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Das Sozialamt der Stadt Coburg ist derzeit nur für die Hilfe zur Pflege außerhalb von Heimen zuständig, die Übernahme von ungedeckten Heimkosten bitten wir direkt beim Bezirk Oberfranken als überörtlichen Träger zu beantragen.
Eine Kostenübernahme ist erst ab Bekanntwerden des Bedarfs beim Sozialhilfeträger möglich.