Wenn Sie ein auswärtiges Kennzeichen haben wird dieses ebenfalls durch uns entsiegelt, falls eine Aufforderung einer anderen Ordnungsbehörde vorliegt (Amtshilfe).
Es ist zwingend erforderlich, bei wieder Zulassung eines zwangsstillgelegten Fahrzeug, sich mit einem zuständigen Sacharbeiter in Verbindung zu setzen.