Beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise, insbesondere, wenn Sie persönlich den Sterbefall im Standesamt anzeigen und beurkunden lassen möchten:
Legen Sie bitte immer Originaldokumente vor. Für nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden ist stets eine deutsche Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers erforderlich.
Ausländischen Urkunden bedürfen in der Regel der Legalisation durch die Deutsche Botschaft bzw. einer Apostille durch die Heimatbehörde. Für manche Staaten sind die ausländischen Urkunden auch einer gesonderten Echtheitsüberprüfung durch die Deutsche Botschaft zu unterziehen.
Erkundigen Sie sich bitte bei uns in diesen Fällen mit Auslandsberührung, welche Überprüfungsart von Ihnen zu veranlassen ist, bzw. welche Staaten von dieser Regelung ausgenommen sind.
In Ihrem eigenen Interesse ist die Vorsprache mit Dolmetscher immer dann erforderlich, wenn Sie nicht ausreichend deutsch sprechen.
Immer vorzulegen sind:
- Personalausweis / Reisepass der anzeigenden Person (betrifft die Sterbefälle, die persönlich angezeigt werden)
- Personalausweis / Reisepass der verstorbenen Person
- ggf. Einbürgerungsurkunde
- ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)
- Bitte beachten Sie bei Haussterbefällen, dass mit einer vorläufigen Todesbescheinigung eines Notarztes weder der Sterbefall angezeigt werden kann, noch der Verstorbene eingesargt und überführt werden darf! In einem solchen Fall muss zuerst der behandelnde (Haus-)Arzt die ärztliche Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil) ausstellen.
- schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist (betrifft die Sterbefälle, die sich in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen o. ä. zugetragen haben)
für ledige Verstorbene
(d. h. die zeitlebens unverheiratet waren, bzw. nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde
- erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Coburg war)
für verheiratete Verstorbene
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde
- erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Coburg war)
Nachweis der Eheschließung:
bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik:
- beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR:
- Eheurkunde der letzten Ehe
bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik:
- Eheurkunde der letzten Ehe
oder
- beglaubigter Ausdruck/Abschrift aus dem Eheregister
oder bei allen vorgenannten Fällen der Eheschließung eine neu ausgestellte Eheurkunde
bei Eheschließung im Ausland:
für verwitwete Verstorbene
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde
- erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Coburg war)
Nachweis der Eheschließung:
bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik:
- beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR:
- Eheurkunde der letzten Ehe
bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik:
- Eheurkunde der letzten Ehe oder
- beglaubigter Ausdruck/Abschrift aus dem Eheregister
oder bei allen vorgenannten Fällen der Eheschließung eine neu ausgestellte Eheurkunde
bei Eheschließung im Ausland:
Nachweis der Eheauflösung:
- Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
für geschiedene Verstorbene
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde
- erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Coburg war)
Nachweis der Eheschließung:
bei Eheschließung zwischen dem 31.12.1957 und dem 01.01.2009 in der Bundesrepublik:
- beglaubigte Abschrift neuesten Datums aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der letzten Ehe
bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
bei Eheschließung vor dem 03.10.1990 in der ehemaligen DDR:
- Eheurkunde der letzten Ehe
bei Eheschließung nach dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik:
- Eheurkunde der letzten Ehe oder
- beglaubigter Ausdruck/Abschrift aus dem Eheregister
oder bei allen vorgenannten Fällen der Eheschließung eine neu ausgestellte Eheurkunde
bei Eheschließung im Ausland:
Nachweis der Eheauflösung:
- Eintragung der Scheidung in ein Dokument des Nachweises der Eheschließung, oder
- Ausfertigung des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk
- Scheidung im Ausland: Erkundigen Sie sich bitte bei uns über die Anerkennungsvoraussetzungen der Scheidung in Deutschland, und welche Dokumente vorzulegen sind. Wurde die Scheidung bereits in Deutschland geprüft und anerkannt ist der Anerkennungsbescheid vorzulegen.
für Verstorbene in Lebenspartnerschaft
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde
- erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Coburg war)
Nachweis der Lebenspartnerschaft:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag
- Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft
für Verstorbene, deren Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag oder Geburtsurkunde
- erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (nur falls letzter Wohnsitz nicht in Coburg war)
Nachweis der Lebenspartnerschaft:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/Geburtseintrag
- Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft
Nachweis der Auflösung der Lebenspartnerschaft:
- Sterbeurkunde des vorverstorbenen Lebenspartners
oder
- Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk
für verstorbene Spätaussiedler
zusätzlich für den Verstorbenen, und falls Personenstand verheiratet auch für den überlebenden Ehegatten:
- Vertriebenenausweis bzw. Bescheinigung nach § 15 BVFG
- Registrierschein
- Bescheinigungen über alle Namenserklärungen (z. B. nach § 94 BVFG und/oder zum Ehenamen) bzw. Namensänderungsurkunde