Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts tritt am 01.10.2017 in Kraft. Dadurch ergeben sich Änderungen.
1. Es können keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden
Ab 01.10.2017 können Personen gleichen Geschlechts in Deutschland keine Lebenspartnerschaft mehr schließen, sondern ausschließlich eine Ehe miteinander eingehen.
2. Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei bestehender Lebenspartnerschaft
Das Standesamt Coburg kann Ihren Antrag auf Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe entgegennehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie oder Ihre Lebenspartnerin/Ihr Lebenspartner in Coburg wohnhaft sind.
Für Auskünfte und die Durchführung des Verfahrens nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Soweit Sie keinen Wohnsitz in Coburg haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnsitzstandesamt.
3. Neuanmeldung für eine gleichgeschlechtliche Ehe
Eine Anmeldung der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare ist ab dem 01.10.2017 möglich. Für die Anmeldung zur Eheschließung und die Eheschließung selbst gelten die allgemeinen Hinweise.
4. Beteiligung eines ausländischen Staatsangehörigen
Wenn bei der Anmeldung der Eheschließung für ein gleichgeschlechtliches Paar ein ausländischer Staatsangehöriger beteiligt ist, wenden Sie sich bitte an unser Heiratsbüro.
Wir werden mit Ihnen den Sachverhalt ausführlich erörtern.
5. Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
Haben Sie im Ausland eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft geschlossen, und wünschen Sie ein Nachbeurkundung im deutschen Lebenspartnerschaftsregister, dann wenden Sie sich bitte für ein Informationsgespräch an unser Heiratsbüro.