Zulässigkeit einer Datennutzung
Werden Daten nicht nach außen übermittelt, sondern nur intern verwendet handelt es sich um Datennutzung (§ 67 Abs. 6 SGB X). Diese ist zulässig, wenn die Aufgabe es erfordert, die Daten intern auszutauschen (z.B. in Teambesprechungen).
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