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Einwohneramt - Ausländerbehörde
einwohneramt@coburg.de
Rosengasse 1
Raum: 1. OG
96450 Coburg
Telefon: 09561 / 89-1366
Stadtplanlink
weitere Informationen / Internet: http://www.coburg.de/auslaenderbehoerde
Montag ganztägig geschlossen
Dienstag und Donnerstag
8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch (nur nach Terminabsprache)
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Verpflichtungserklärungen:
(Nur nach Terminabsprache)
Bei uns erhalten Sie:
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Ausländer- und Asylrechts. Sollten Sie Fragen wegen einer Auslandsreise haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wichtige Informationen zum sog. BREXIT
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019
Britische Staatsangehörige werden im Laufe der Monate Februar - März 2019 ein Schreiben der Ausländerbehörde der Stadt Coburg erhalten, sofern Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Coburg haben.
Sollten Sie an einer Einbürgerung unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit interessiert sein, ist – um Nachteile im Falle eines ungeregelten Brexit zu vermeiden – unbedingt ein entsprechender Antrag VOR dem 29.03.2019 zu stellen!
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