Tasche vergessen, Schlüssel verloren, Handy liegengelassen, .. ?
Vielleicht wurde der Gegenstand von einem ehrlichen Finder abgegeben?
Täglich werden in unserem Fundbüro Fundgegenstände abgegeben. Diese können aber auch im Bürgerbüro abgegeben werden.
Wer etwas findet und an sich nimmt, muss dies im Interesse des Verlierers unverzüglich dem Fundbüro mitteilen und die Fundsache abgeben oder übersenden.
Soweit sich aus der Fundsache oder den Umständen des Fundes Hinweise ergeben, versuchen wir den Verlierer zu ermitteln und verständigen diesen umgehend.
Gefundene Tiere werden im Tierheim abgegeben oder ggf. beim Finder untergebracht.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn. Beim Wert einer Sache bis zu 500 Euro 5 Prozent und vom Mehrwert 3 Prozent, bei Tieren 3 Prozent. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt.
Der Finder erwirbt auch Eigentum an der Sache, wenn der Eigentümer sich nicht innerhalb von 6 Monaten bei uns meldet.
Verzichtet der Finder auf das Recht zum Erwerb des Eigentümers, so geht sein Recht auf uns über.
Danach kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Diese finden regelmäßig statt. Termine sind aus der örtlichen Tageszeitung zu entnehmen.