Einladung von Ausländern, die für die Einreise ein Visum brauchen, zum Besuchsaufenthalt
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einen ausländischen Gast, der für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen.
Wenn Ihr Gast der deutschen Auslandsvertretung nicht nachweisen kann, dass der Besuchsaufenthalt in Deutschland ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungs-schutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sog. Verpflichtungserklärung. Mit dieser verpflichten Sie sich als Gastgeber, den ausländischen Gast unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.
Die Verpflichtung beinhaltet auch die Kosten für eine eventuelle Rückführung, falls Ihr Gast nach Ablauf seines Visums die Bundesrepublik Deutschland nicht freiwillig verlassen sollte.
Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle evtl. der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen.
Sie müssen hierzu persönlich in der Ausländerbehörde der Stadt Coburg vorsprechen und den dort erhältlichen Vordruck ausfüllen. Die Ausländerbehörde prüft Ihre Bonität und beglaubigt Ihre Unterschrift. Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung senden Sie bitte Ihrem Gast zu, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
Beachten Sie, dass Verpflichtungserklärungen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung abgegeben werden können.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Sachbearbeiter der Ausländerbehörde zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Kontaktdaten in der rechten Spalte.