Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z. B. Vereins-, Straßen-, Musikfest oder Vorstellung neuer Modelle in Autohäusern etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb vom Ordnungsamt der Stadt Coburg nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.
Hinweis: Wenn Sie nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen anbieten, benötigen Sie keine Gestattung. Die lebensmittelhygienischen Anforderungen sind aber in jedem Fall einzuhalten.