- formloser Antrag
- Geburtsurkunde,
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), wonach Sie in gesundheitlicher, also physischer
und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Berufsausübung (als Heilpraktiker
bzw. Ausübung der Heilkunde eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) geeignet
sind,
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate),
- Nachweis über Schulabschluss
Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben,
- ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches
Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem
Heilpraktikergesetz beantragt haben,
- ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis, eine auf die heilkundliche Psychotherapie
beschränkte Erlaubnis, oder eine auf das Gebiet eines staatlich geregelten Heilhilfsberuf (z.
B. Physiotherapie) beschränkte Erlaubnis beantragen;