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Stadt Coburg

Standesamt Coburg

Namensänderung; Beantragung

Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann und es keine Änderungsmöglichkeiten nach personenstandsrechtlichen Vorschriften gibt.

Beschreibung

Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

Die Wiederannahme eines vor der aufgelösten Ehe geführten Namens fällt nicht unter eine behördliche Namensänderung.

Informationen zur Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung erhalten Sie unter: „Namensrechtliche Erklärungen nach eheschließung oder Scheidung (Öffnet in einem neuen Tab)

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