Wohnraumförderung
Beim
- Bau sowie beim
- Erst- oder Zweiterwerb
von Eigenwohnraum kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Förderung möglich sein. Jedoch besteht auch bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln, da nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung steht. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben und die Höhe der Förderung richten sich daher nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.
Weitere Informationen zu den staatlichen Förderprogrammen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt finden Sie unter BayernLabo.
Informationen über die Förderung durch die KfW-Bankengruppe finden Sie hier.
Wohnberechtigungsscheine
Mietwohnungen, die mit staatlichen Mitteln errichtet worden sind, unterliegen den Bestimmungen des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern).
Vor dem Bezug einer geförderten Wohnung benötigt der zukünftige Mieter einen Wohnberechtigungsschein. Dieser ist der Nachweis für den Vermieter, dass der zukünftige Mieter die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz für den Bezug der geförderten Wohnung einhält.
Wir erteilen Ihnen den gebührenpflichtigen Wohnberechtigungsschein auf Antrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenzen nach Art. 4 Bayer. Wohnungsbindungsgesetz -BayWoBindG - und Einhaltung der vorgegebenen Wohnungsgrößen entsprechend der Personanzahl).
Weitere Informationen sowie Anträge finden Sie hier.