Volksbegehren Abberufung des Landtags
Rahmenbedingungen
Eintragungszeitraum
- Vom 14. bis 27. Oktober 2021 - öffentliche Auslegung der Eintragungslisten in Eintragungsräumen der Gemeinden und Städte in ganz Bayern.
Voraussetzung für die Eintragung
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am letzten Tag der Eintragungsfrist, 27. Oktober 2021
- mindestens 18 Jahre alt sind (am 27. Oktober 2003 oder früher geboren sind),
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben oder
- sich sonst gewöhnlich in Bayern aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wichtig - bitte beachten:
- Die Gemeinden verschicken keine amtlichen Benachrichtigungen an die eintragungsberechtigten Personen mit einem Hinweis auf das Volksbegehren und den Eintragungszeitraum.
- Eine Eintragung per Brief (wie beispielsweise eine Beteiligung per Briefwahl an der Bundestagswahl) ist nicht möglich.
- Die Abstimmung erfolgt durch Eintragung in einem Eintragungsraum in Bayern.
- Innerhalb einer Gemeinde ist der Eintragungsraum frei wählbar.
Beantragung eines Eintragungsscheins
- Die Beantragung eines Eintragungsscheins ist ab dem 3. September - nach Anlegung des Wählerverzeichnisses - möglich.
- Wer in seiner Hauptwohnsitz-Gemeinde keinen Eintragungsraum aufsuchen kann (weil beispielsweise der Eintragungsraum nicht zu den Öffnungszeiten für Sie zu erreichen ist) - kann in seiner Hauptwohnsitz-Gemeinde einen Eintragungsschein beantragen.
- Mit einem Eintragungsschein kann man sich in jedem Eintragungsraum in allen bayerischen Gemeinden für das Volksbegehren eintragen.
- Hilfsperson: Falls Sie wegen einer Krankheit oder körperlichen Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, können Sie eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen (Artikel 69 Absatz 3 Satz 3 Landeswahlgesetz). In diesem Fall müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung auf dem Eintragungsschein abgeben.
Den Antrag auf Ausstellung eines Eintragungsscheins erhalten Sie hier (Link einfügen Antrag auf Eintragungsschein) Bitte beachten Sie, dass der Eintragungsschein zweimal unterschrieben werden muss, wenn Sie sich von einer Hilfsperson vertreten lassen – siehe
Antrag auf einen Eintragungsschein
Wo kann man sich in Coburg eintragen?
Eintragungsraum:
Einwohneramt, Oberer Bürglaß 4, Erdgeschoß
barrierefreier Zugang
Eintragungszeiten:
Montag bis Donnerstag |
8:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag |
8:00 bis 12:00 Uhr |
Besondere Eintragungszeiten
16.10.2021 |
10:00 bis 12:00 Uhr |
21.10.2021 |
8:00 bis 20:00 Uhr |
Hygienemaßnahmen
Zur Gewährleistung eines gesundheitsschützenden Ablaufs des Volksbegehren „Abberufung des Landtags“, bittet das Wahlamt der Stadt Coburg um Beachtung der folgenden allgemeinen Hygieneregelungen:
Grundsätzlich gilt
- Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zu anderen Personen
- Das Tragen einer medizinischen Maske ist beim Betreten des Eintragungsraumes erforderlich.
Diese Verpflichtung besteht nicht für:
- Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr
- Personen, die durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer solchen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.
- Einhaltung der Händehygiene, insbesondere Händedesinfektion vor bzw. beim Betreten des Eintragungsraumes mithilfe der hierfür bereitgestellten Desinfektionsmittel.
Aufenthalt im Eintragungsraum
Der Aufenthalt im Eintragungsraum wird anhand der örtlichen Gegebenheiten festgelegt. Beachten Sie bitte die jeweiligen Regelungen im Eintragungsraum.
Aufbau des Eintragungsraums
Der Eintragungsraum ist in zwei getrennt, voneinander aufgebauten Arbeitsplätzen eingeteilt. Beachten Sie bitte die örtlichen Hinweise und vermeiden Sie jeglichen Begegnungsverkehr.
Halten Sie sich bitte so kurz wie möglich im Eintragungsraum auf. Verzichten Sie auf Gespräche mit weiteren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitarbeitern des Einwohneramtes/Wahlamt.
Freiwillige Kontaktnachverfolgung
Seitens des Wahlamtes der Stadt Coburg wird im Eintragungsraum die Möglichkeit des Eincheckens mittels der Lucca-App angeboten.
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