Welcher Hintergrund steckt hinter der Fleischhygiene?
Die Fleischhygiene dient dem Schutz des Verbrauchers.
Sie stellt sicher, dass keine Fleischerzeugnisse in den Verkehr gebracht werden, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen oder die Verbraucher über die tatsächliche Qualität des Produktes täuschen könnten. Missstände werden beseitigt und Verstöße gegen geltende Vorschriften werden geahndet.
Wer wird durch die Fleischhygiene überprüft?
Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs unterliegen einer besonders strengen Überwachung, so dass alle Betriebe, die tierische Lebensmittel ver- und bearbeiten, also landwirtschaftliche Betriebe, Schlachtbetriebe, Metzgereien, Gaststätten und fleischverarbeitende Betriebe regelmäßig begutachtet werden.
Nach VO EG Nr. 853 sind folgende Bereiche ausgenommen:
- privater häuslicher Verkauf
- Direktvermarktung kleiner Mengen von Primärerzeugnissen
- direkte Abgabe von Wild-, Geflügel-, Hasenfleisch (kleine Mengen an den Endverbraucher oder den Einzelhandelsunternehmen)
- Einzelhandel
Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörde, Fleischhygiene: vor Betriebs- bzw. Geschäftseröffnung
Wird das Betriebsgebäude neu errichtet, ist die Lebensmittelüberwachung bereits im Vorfeld involviert, da sie bereits, ggf. unterstützt durch Amtstierärzte, kontrollierend und beratend am Entscheidungsverfahren über den Bauantrag beteiligt wird.
Ebenso verhält es sich, wenn der Betrieb in einem bereits bestehenden Gebäude, das bisher anders genutzt wurde, untergebracht werden soll. Da es sich hierbei um eine Nutzungsänderung handelt, muss ebenfalls ein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden, zu dem u.a. die Lebensmittelbehörde Stellungnahmen abgibt.
Soll jedoch ein bereits bestehender Betrieb übernommen werden, wird die Lebensmittelüberwachung spätestens durch die Gewerbeummeldung informiert.
So werden bereits vor Beginn des Gewerbes die Gebäude und Räumlichkeiten auf ihre Geeignetheit und Entsprechung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen überprüft.
Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörde, Fleischhygiene: während des betrieblichen Ablaufs
Kontrolle von Betrieben
Die Überwachung von fleischver- und -bearbeitenden Betrieben erfolgt durch Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte des Veterinäramtes.
Anhand der Beurteilung
- der Betriebshygiene,
- des Umgangs mit den Fleischerzeugnissen,
- der Ausbildung des Personals und
- der Eigenkontrollmaßnahmen
wird der Betrieb bewertet.
Diese Bewertung ist Grundlage für die durch die Lebensmittelüberwachung zu erstellende Risikoanalyse, die dann die Kontrollfrequenz für diesen Betrieb vorgibt.
Jedoch werden nicht nur Betriebe überprüft, sondern auch die zahlreichen Veranstaltungen mit Verpflegung, wie z.B. das Samba-Fest oder das Schlossplatzfest, Vereins- und Schulfeste etc. Auch hier werden von den Mitarbeitern der Dienststelle Kontrollen durchgeführt.
Betriebskontrollen werden i.d.R. ohne Vorankündigung durchgeführt.
Überprüfungen von Fleisch-Erzeugnissen
Regelmäßige Produktüberprüfungen werden gemäß einem halbjährlich im Voraus erstellten Probenplan des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt. In diesem Probenplan werden Monitoring- und andere Überwachungsprogramme der EG und des Bundes berücksichtigt.
Die Überwachungsbehörde ist angewiesen, die Proben nach Möglichkeit bei den Hersteller- bzw. Importfirmen zu entnehmen, um Mehrfachbeprobungen im Einzelhandel zu vermeiden und Problemfälle bereits beim Verursacher anzugehen.
Ebenfalls im Prüfplan des LGL festgelegt sind die Untersuchungen, denen die Probe anschließend unterzogen werden muss.
Der Begriff “Probe“ bezeichnet hier den Prüfgegenstand bzw. das Untersuchungsmaterial. Abhängig vom Zweck der Untersuchung kann eine Probe sowohl ein einzelnes Lebensmittel oder -bestandteil sein als auch ein größeres Gebinde aus einer Charge.
Neben den plangemäßen Kontrollen werden zusätzlich außerplanmäßige Proben durchgeführt:
- die Verdachtsproben
die Probe wird gezogen, wenn bei einer Betriebskontrolle der Verdacht auf einen Verstoß auftritt oder wenn eine EU-Schnellwarnung aus anderen Ländern für dieses Produkt vorliegt
- die Verfolgs- und Nachproben
die Probe wird gezogen, um festzustellen, ob tatsächlich oder immer noch Beeinträchtigungen vorliegen
- die Beschwerdeproben
die Probe wird gezogen, wenn von Seiten der Verbraucher Beschwerden vorliegen
Die Proben werden meist im Landesuntersuchungsamt Erlangen, aber teilweise auch in den Landesuntersuchungsämtern Oberschleißheim oder Würzburg wie folgt untersucht:
- sensorische Prüfung,
d.h. Untersuchung auf Abweichungen in Geruch, Geschmack, Farbe, Konsistenz etc.
- mikrobiologische Prüfung,
d.h. Untersuchung auf Keimbelastung oder das Vorhandensein verderbniserregender Mikroorganismen (z.B. Salmonellen)
- chemische Prüfung,
d.h. Untersuchung auf die Zusammensetzung (z.B. Tierart, Fleischanteil, Fremdeiweiß, Verwendung von Formfleisch)
- Prüfung auf Zusatzstoffe,
die entweder nicht zugelassen oder nicht kenntlich gemacht sind bzw. die zulässige Höchstmenge überschreiten
Das Landesuntersuchungsamt erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Lebensmittelüberwachung - Fleischhygiene Coburg über die ggf. zu treffenden Maßnahmen entscheidet.
Mögliche Beanstandungen
bei Betriebskontrollen
Unsachgemäßer Umgang mit den Fleischerzeugnissen, ungeschultes Personal, mangelhafte Betriebshygiene oder bauliche Mängel.
bei Fleischerzeugnisüberprüfungen
Die Liste der Beanstandungsgründe reicht von der Verbrauchertäuschung durch ungenügende Kennzeichnung bis hin zur Gesundheitsschädlichkeit.
In den meisten Fällen genügen Beratungen und Belehrungen der Verantwortlichen durch die Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte, um die Mängel dauerhaft abzustellen.
Die Feststellung schwererer Mängel jedoch hat nicht nur häufigere Kontrollen zur Folge, sondern kann auch die Festsetzung erheblicher Bußgelder, eine Strafanzeige oder sogar die Betriebsschließung nach sich ziehen. Weiterhin kann der Hersteller/Importeur dazu verpflichtet werden, sein Erzeugnis zurückzurufen. Auch kann eine öffentliche Warnung vor dem Produkt über die Medien unumgänglich sein.