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Demonstrationen, wie Versammlungen im täglichen Sprachgebrauch auch genannt werden, sind Zusammenkünfte von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Erörterungen oder Kundgebungen.
Bereits Art. 8 des Grundgesetzes räumt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein.
Versammlungen unter freiem Himmel müssen grundsätzlich beim Ordnungsamt spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe angezeigt werden. Hierüber erhält der Versammlungsleiter eine Anzeigebestätigung.
Eine formlose Anzeige mit folgenden Angaben wird benötigt:
Im Übrigen stellen wir Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung, dass Sie zur Anzeige Ihrer Versammlung bei Bedarf verwenden können.
Das Ordnungsamt kann die Versammlung verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Den Weisungen von Polizeibeamten ist zu folgen!
Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel
Stellvertretender Abteilungsleiter Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Jannik.Fensslein@coburg.de