Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
Kurzbeschreibung
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Bafög-Stelle unter der Telefonnummer 09561 / 891404.
Beschreibung
Für Vollzeitausbildungen an Schulen wird Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BayAföG) geleistet.
Ausbildungsförderung wird nur gewährt, wenn der Auszubildende, sein Ehegatte und seine Eltern nicht in der Lage sind, die für die Ausbildung und den Lebensunterhalt notwendigen Kosten aufgrund eigenen Einkommens und Vermögens aufzubringen. In bestimmten Fällen (z.B. beim Besuch von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen oder bei langjähriger Berufstätigkeit) erfolgt die Förderung ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens.
Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach der Art der besuchten Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Die Förderung wird bei Fachakademieausbildungen i.d.R. je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Staatsdarlehen, bei sonstigen schulischen Ausbildungen als Zuschuss geleistet.
Auszubildende mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung, die sich zu Technikern, Handwerks- und Industriemeistern etc. weiterqualifizieren wollen, können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten ''Meister-BAföG'', erhalten.
Voraussetzungen
Gefördert werden nur Teilnehmer an Vollzeitausbildungen. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Deutsche, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Ausländer, insbesondere Angehörige von EG-Mitgliedstaaten. Gefördert werden i.d.R. nur Auszubildende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Fristen
Ausbildungsförderung wird nur vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, d.h. ab dem Monat, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem der Antrag schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeht. Rückwirkend wird Ausbildungsförderung nicht geleistet. Für jeden Bewilligungszeitraum (i.d.R. ein Schuljahr)ist ein neuer Antrag erforderlich. Bei Folgeanträgen ist der Antrag zur Vermeidung von Zahlungsunterbrechungen im Wesentlichen vollständig spätestens zwei Monate vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraums zu stellen.
Antragstellung in Coburg
„Schüler“ stellen grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung ihren Antrag, in dessen Bereich die Eltern ihren gemeinsamen Wohnsitz haben. Abweichungen von diesem Grundsatz sind möglich ( z.B. bei verheirateten Antragstellern, Sorgerechtsregelungen, überlebender Eltern usw. )
Auszubildende am Abendgymnasium, am Kolleg, an einer höheren Fachschule und an einer Akademie stellen den BAföG-Antrag beim kommunalen Amt am Ort dieser Ausbildungsstätten
Beispiele: Stadt Coburg ist zuständig für Rödentaler Schüler, der die Berufsoberschule in Coburg ( = Kolleg ) besucht Landratsamt Coburg ist zuständig für Ebersdorfer Schülerin, die die Berufsfachschule für Hauswirtschaft in Coburg besucht Stadt Würzburg ist zuständig für Coburger Schülerin, die an der Fachakademie für Sozialpädagogik in Würzburg studiert.
Studierende an einer Hochschule oder Fachhochschule stellen den Antrag grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Studentenwerke, in dessen Bereich die Hochschule gelegen ist.
Zur Fristwahrung reicht ein formloser Antrag aus - Die amtlichen Formblätter sind allerdings nachzureichen.
BAföG online beantragen
Studierende, Schüler und fortbildungswillige Meisteranwärter, die in Bayern BAföG beantragen wollen, können nun ihren Antrag online stellen. Durch das eGovernment-Verfahren BAföG-Online bekommen die Auszubildenden Hilfestellung bei der Eingabe ihrer Daten über eine interaktive Hilfe. Abhängig von den eingegebenen Daten wird außerdem eine Liste der Unterlagen angezeigt, die dem Antrag noch hinzuzufügen sind. Falsche Angaben oder fehlende Unterlagen, die die Bearbeitung des Antrags verzögern würden, werden so verhindert.
Wer benötigte Angaben nicht direkt parat hat, kann den Online-BAföG-Antrag jederzeit auf einem Datenträger speichern und die Eingabe zu einem späteren Zeitpunkt weiterführen.
Nach einer automatischen Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung wird der Antrag als PDF-Datei erstellt und mit einer Tele-Nummer versehen.
Der Antrag muss nur noch ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung geschickt werden.
Förderleistungen können erst ab Antragseingang gewährt werden. Antragsdatum ist dabei nicht das Datum der Online-Antragsstellung, sondern das Datum des Eingangs des unterschriebenen Antrags beim Amt für Ausbildungsförderung.
Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Alle weiteren wichtigen Informationen erhalten Sie hier: http://www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/BAfoeG/BAfoeGonline
Download der notwendigen Formulare
Für weitere Fragen steht Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Förderungsfähige Coburger Schulen
Für den Besuch der nachstehend genannten Schulen kann BAföG beantragt werden, da sie dem Grunde nach förderungsfähig sind.
Die Höhe der Ausbildungsförderung ergibt sich aus der anschließenden materiell-rechtlichen Prüfung (Einkommen des Antragstellers, seines Ehegatten und / oder seiner Eltern).
Staatliche Wirtschaftsschule
Schulstraße 7
96450 Coburg
Telefon 09561 / 69520
www.ws-coburg.de
Auslandkorrespontentenschule ( ASCO )
Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe
Oberer Bürglaß 21
96450 Coburg
Telefon 09561 / 92663
www.asco-coburg.de
Medau-Schule
Berufsfachschule für Gymnastik und Physiotherapie
Schloß Hohenfels
96450 Coburg
Telefon 09561 / 83570
Info@medau-schule.de
www.medau-schule.de
Medau-Schule
Berufsfachschule für Logopädie
Schloß Hohenfels 1
96450 Coburg
Telefon 09561 / 23510
info@medau-schule.de
www.medau-schule.de
Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Kinderpflege
Allee 12
96450 Coburg
Telefon 09561 / 94242
www.bfs-coburg.de
Berufsfachschule für Cosmetik
Gartenstraße 1
96450 Coburg
Telefon 09561 / 799330
www.kosmetikschule-coburg.de
Berufsfachschule für Sozialpflege
der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste
Parkstraße 49
96450 Coburg
Telefon 09561 / 81910
www.ggsd.de
www.schulzentrum-coburg.de
Berufsfachschule für Altenpflege
der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste
Parkstraße 49
96450 Coburg
Telefon 09561 / 81910
www.ggsd.de
www.schulzentrum-coburg.de
Berufsfachschule für Krankenpflege
der Klinikum Coburg eGmbH
Ketschendorfer Straße 33
96450 Coburg
Telefon 09561 / 220
Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege
der Klinikum Coburg eGmbH
Ketschendorfer Straße 33
96450 Coburg
Telefon 09561 / 220
Fachakakemie für Sozialpädagogik
der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste
Parkstraße 49
96450 Coburg
Telefon 09561 / 81910
www.ggsd.de
www.schulzentrum-coburg.de
Fachschule für Heilerziehungspflege
der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste
Parkstraße 49
96450 Coburg
Telefon 09561 / 81910
www.ggsd.de
www.schulzentrum-coburg.de
Fachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe
der Rot-Kreuz-Schwesternschaft Coburg
Gustav-Hirschfeld-Ring 1
96450 Coburg
09561 / 825250
Landwirtschaftsschule Coburg
Goethestraße 6
96450 Coburg
Telefon 09561 / 7690
http://www.aelf-co.bayern.de/bildung/21423/
Staatliche Berufsoberschule
Plattenäcker 30
96450 Coburg
Telefon 895600
www.fos-coburg.de
Staatliche Fachoberschule
Plattenäcker 30
96450 Coburg
Telefon 895600
www.fos-coburg.de
Studienkolleg an der Fachhochschule Coburg
Friedrich-Streib-Straße 2
96450 Coburg
Telefon 09561 / 30539
http://www.sk-coburg.de/
Hochschule für angewandte Wissenschaften
Fachhochschule Coburg
Friedrich-Streib-Straße 2
96450 Coburg
Telefon 09561 / 3170
www.hs-coburg.de