Hier veröffentlicht die Stadt Coburg spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens nach dem Muster gemäß Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 gemäß § 39 Abs. 1 VgV.
Die Bekanntmachungen vergebener/nicht-vergebener Aufträge der Zentralen Beschaffungsstelle finden Sie unter folgendem Link.