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Stadt Coburg

Amt für Jugend und Familie

Zuschussrichtlinien für die Teilnehmer*innen an Kinder- und Jugendfreizeiten

Die Stadt Coburg gewährt nach diesen Richtlinien Zuschüsse für Kinder- und Jugendfahrten oder Freizeiten, die von anerkannten Trägern der Jugendhilfe (mit Sitz in der Stadt oder im Landkreis Coburg) veranstaltet werden.

Kinder und Betreuer sitzen am Seeufer

Beschreibung

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme schriftlich beim Amt für Jugend und Familie der Stadt Coburg beantragt werden. 

Alle Einkommensarten sind durch Belege nachzuweisen.
Sind von den Antragstellenden weitere Zuschüsse bei anderen Trägern beantragt, so muss deren Höhe angegeben werden.

Ein zu Unrecht erhaltener Zuschuss muss zurückgezahlt werden.

Zuschusshöhe

Individualzuschüsse werden bis zur Höhe von 250,00 € gewährt.

  • mit 50% der Kosten einer Maßnahme wird gefördert, wenn das Nettoeinkommen
    • für alleinstehende Elternteile 1.300,00 €
    • für beide Elternteile 1.450,00 €
    • für jedes Kind 400,00 € nicht übersteigt.
  • mit 70% der Kosten einer Maßnahme wird gefördert, wenn das Familiennettoeinkommen
    • für alleinstehende Elternteile 975,00 €
    • für beide Elternteile 1.100,00 €
    • für jedes Kind 400,00 € nicht übersteigt

Stand 03/2018