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Stadt Coburg

Zusammenleben

270 Sekunden Grundrechteflimmern

Mit dem Projekt „270 Sekunden Grundrechteflimmern“ gewannen das Coburger Kinder- und Jugendtheater, der Kinderschutzbundes, das Amtes für Jugend und Familie der Stadt Coburg und der Arbeitskreises „Keine sexuelle Gewalt“ 2018 den Innovationspreis Ehrenamt Bayern.

2016 griffen Jugendliche des Coburger Kinder- und Jugendtheaters, gemeinsam mit Jugendlichen mit Fluchterfahrung, das Thema Zusammenleben wieder auf und wählten neun Grundrechtsartikel des Grundgesetzes aus. Gemeinsam in der Gruppe assoziierten sie wie, mit welcher Situation, welcher Artikel am besten in Szene gesetzt werden kann. Schnell war klar, dass keine Worte notwendig sind um die wichtigsten Botschaften dieser Grundrechte zu transportieren.

Grundgesetz Artikel 1 - Die Würden des Menschen ist unantastbar
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Grundgesetz Artikel 1 - Die Würden des Menschen ist unantastbar
Grundgesetz Artikel 2 - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
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Grundgesetz Artikel 2 - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Grundgesetz Artikel 3 - Gleichberechtigung
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Grundgesetz Artikel 3 - Gleichberechtigung
Grundgesetz Artikel 4 - Glaubensfreiheit
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Grundgesetz Artikel 4 - Glaubensfreiheit
Grundgesetz Artikel 5 - Meinungs-und Pressefreiheit
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Grundgesetz Artikel 5 - Meinungs-und Pressefreiheit
Grundgesetz Artikel 6 - Schutz von Ehe und Familie
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Grundgesetz Artikel 6 - Schutz von Ehe und Familie
Grundgesetz Artikel 10 - Brief-/Fernmeldegeheimnis
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Grundgesetz Artikel 10 - Brief-/Fernmeldegeheimnis
Grundgesetz Artikel 12 - Freie Wahl der Ausbildung
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Grundgesetz Artikel 12 - Freie Wahl der Ausbildung
Grundgesetz Artikel 14 - Recht auf Eigentum
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Grundgesetz Artikel 14 - Recht auf Eigentum