Betreuungsstelle
Grundsätzlich hat jeder Volljährige seine rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
Ist er aufgrund
- einer psychischen Krankheit oder
- einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
hierzu ganz bzw. teilweise nicht in der Lage, kann ihm ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt werden.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn im Vorfeld entsprechend Vorsorge getroffen wurde. Möglichkeiten der Vorsorge sind u.a.
- die Vorsorgevollmacht,
- die Betreuungsverfügung bzw.
- die Patientenverfügung.
Sollten sie ergänzende Fragen haben sind Ihre Ansprechpartner bei der Betreuungsstelle im Sozialen Beratungszentrum der Stadt Coburg, Bürglaßschlösschen 1,
Frank Goldammer
Tel.: 09561 89-1574
und
Heike Ötter
Tel: 09561 89-2574
Weitere Ansprechpartner sind
- das Amtsgericht Coburg, Abteilung für Betreuungssachen, Heiligkreuzstr. 22 in Coburg, Tel.-Nr. 09561-878-0.