Familienfreundliche Arbeitszeit
Wie sieht unser Arbeitszeitmodell aus? Inwiefern ist unsere Arbeitszeit familienfreundlich?
Mit dem Ende 2004 in Kraft getretenen Arbeitszeitmodell CoZeit machen wir einen wesentlichen Schritt in Richtung einer geplanten Vertrauensarbeitszeit. Innerhalb der festgelegten, einheitlichen Servicezeit können Sie Ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich regeln und somit besser mit der Familie vereinbaren. Weiterhin arbeiten wir an der Umsetzung unserer CoZeit und fördern Teilzeit- bzw. Jobsharingmodelle.
Effekt für die Stadtverwaltung:
Flexible Arbeitszeiten vergrößern den unternehmerischen Gestaltungsspielraum. Beschäftigte können Umfang und Lage der Arbeitszeit besser mit den familiären Anforderungen vereinbaren.
Was bieten wir an?
- Arbeitszeitmodell: Das Arbeitszeitmodell CoZeit geht einen wesentlichen Schritt in Richtung Vertrauensarbeitszeit, schafft den Mitarbeitern/innen größtmöglichen Spielraum und verwirklicht dabei auch den Servicegedanken.
- Teilzeitmöglichkeiten: Bei der Stadtverwaltung sind die unterschiedlichsten Teilzeitmodelle möglich und werden bereits auch praktiziert.
- Altersteilzeit
- Beurlaubungsmöglichkeiten: Die aktuellen Möglichkeiten im Rahmen des Tarif- und Beamtenrechts erfragen Sie im Personal- und Organisationsamt.
Hinweis für Beschäftigte
Was kann ich tun, wenn mein Kind erkrankt?
Grundsätzliches:
Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist und krank wird, haben Sie als sorgeberechtigter Elternteil einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Die Krankenkasse bezahlt in dieser Zeit Krankengeld für berufstätige Mütter oder Väter, sofern der Arbeitgeber kein Entgelt weiter zahlt. Dazu müssen Sie eine Krankmeldung ihres Arztes mit einer Bestätigung, dass Ihr Kind der Pflege bedarf, beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse vorlegen. 10 Kalendertage bei einem Kind pro Jahr – 20 Kalendertage bei zwei Kindern pro Jahr – maximal 50 Kalendertage bei mehr als zwei Kindern pro Jahr. Bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Obergrenze von 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.