Gesetzliche Grundlagen
1. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt"
Der Verfassungsauftrag beinhaltet konkrete Handlungsaufträge:
- Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
- Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
- Geschlechtersensible Sichtweise fördern.
- Förderung von Frauen durch Abbau von Benachteiligungen.
2. Bundesgleichstellungsgesetz
3. Bayerisches Gleichstellungsgesetz vom 01.07.1996, Gesetz zur Änderung vom 23.05.2006
4. Satzung für die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Coburg vom 16.05.1997
5. Gleichstellungskonzept vom Juli 1997, 1. Fortschreibung 1998, 2. Fortschreibung 2003,
3. Fortschreibung 2008, 4. Fortschreibung 2013, 5. Fortschreibung 2018
6. Jährlicher Tätigkeitsbericht im Stadtrat