Die Abteilung Geschäftsbuchhaltung (Stadtkasse) ist zuständig für die Ein- und Auszahlungen der Stadt Coburg. In der Geschäftsbuchhaltung finden Sie die kompetenten Ansprechpartner, die Ihnen gerne mit Rat und Hilfe zur Verfügung stehen. In Bezug auf Fragen zum Zahlungsverkehr, wie Überweisungen, Abbuchungen von Grund- und Gewerbesteuer, Sozialhilfe und sonstigen Abgaben.
Ein wichtiger Bereich der Geschäftsbuchhaltung ist auch die Mahnung und Vollstreckung von Geldforderungen.
Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, insbesondere zur Begleichung der städtischen Steuern, Abgaben und Gebühren, senden wir Ihnen für die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren gerne einen Vordruck zu. Das Verfahren wird bereits von einem großen Prozentsatz der Bürger genutzt.
Die Geschäftsbuchhaltung (Stadtkasse) ist nochmals in die Unterabteilungen Finanz- und Anlagenbuchhaltung und Zahlungsmanagement und Vollstreckung unterteilt.
Die Grundsteuer gehört zu den Realsteuern (Objektsteuern) und bezieht sich auf jede Art von Grundbesitz, unabhängig, ob bebaut oder unbebaut. Das bedeutet, dass für die Höhe der Steuer die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Eigentümers keine Rolle spielen. Es ist auch ohne Bedeutung, wie hoch der Ertrag ist, den ein Grundstück abwirft (z.B. Vermietung / Leerstand).