Frau Susanne Müller
Was macht eine Gleichstellungsbeauftragte? - Verwaltungsinterne Kontrolle und Initiative
- Information, Beratung und Unterstützung
- Initiierung von Projekten
- Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen
- Erstellen eines Gleichstellungskonzeptes alle 5 Jahre, um die aktuelle Situation der weiblichen
Beschäftigten aufzuzeigen - Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie - audit berufundfamilie
- Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen anregen
- Vernetzung von:
- Frauengruppen
- Arbeitskreisen
- Bürgerinnen und Bürger
- Verwaltung und Politik
Daraus ergeben sich:
Aufgaben- und Arbeitsfelder, die sich über alle Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen erstrecken.
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