Kfz - Umschreibung des Fahrzeuges nach Kauf innerhalb von Coburg

Wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug innerhalb von Coburg erworben haben, müssen Sie dies unverzüglich auf Ihren Namen umschreiben oder außer Betrieb setzen.

Kfz - Umschreibung des Fahrzeuges bei Änderung der Wohnanschrift oder des Namens

Ihre Wohnanschrift hat sich innerhalb von Coburg geändert ODER eine Namensänderung ist eingetreten.

Amtliche Beglaubigungen

Jede Behörde kann Abschriften von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Gebrauch sind, amtlich beglaubigen.

Bewohnerparken

Bewohnerparken ist ein Instrument der Straßenverkehrsordnung, um in städtischen Quartieren, bei Mangel an privaten Stellflächen und einem erheblichen allgemeinen Parkdruck, für Bewohner, die regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden, Abhilfe zu schaffen.

Durchführung einer Baumaßnahme / Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum

Anträge auf die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen müssen vor Beginn von Arbeiten gestellt werden, die sich auf den Straßenverkehr - dazu gehören Straßen, Rad - und Gehwege, Bürgersteige, Fußgängerzonen, Plätze und Parkplätze - direkt auswirken können.

Gewerberegisterauszug

Auskunft aus der örtlichen Gewerbekarte

Kfz - Umschreibung des Fahrzeuges von außerhalb nach Coburg „gleicher Halter“

Wenn Sie nach Coburg verzogen sind, müssen sie unverzüglich Ihr Fahrzeug ummelden bzw. außer Betrieb setzen.

Kfz - Umschreibung des Fahrzeuges von außerhalb nach Coburg „ neuer Halter“

Wenn Sie ein angemeldetes Fahrzeug erworben haben, müssen Sie dies unverzüglich auf Ihren Namen bzw, den Erwerber ummelden oder außer Betrieb setzten.

Maklererlaubnis

Erlaubnis als Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer

Reisegewerbekarte

Wandergewerbe, ambulantes Gewerbe

Sondernutzungserlaubnis

Eine Sondernutzungserlaubnis ist eine behördliche, verkehrsrechtliche Genehmigung für die Nutzung von öffentlichem Verkehrgrund für private Zwecke oder gewerbliche Aktivitäten, die über den Gemeingebrauch von Straßen, Wegen, Fußgängerzonen, Plätzen, Parkplätzen und öffentlichen Einrichtungen hinausgehen.

Hauptanschrift

Ordnungsamt

Rosengasse 1
96450 Coburg
Telefon: 09561 / 89-1321
Fax: 09561 / 89-1329
ordnungsamt@coburg.de

Stadtplanlink


Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr


Baustellenblog - Neue Ketschenvorstadt

Baustellenblog Die Citymanagerin schreibt aktuell über Aktionen und die Entwicklungen der Bauarbeiten rund um den Albertsplatz.    Externes Angebot öffnen .

Gewerbeflächenangebote

Als zukunftsorientierter Wirtschaftsstandort verfügt die Stadt Coburg über Mietobjekte- und Gewerbeflächen unterschiedlichster Ausrichtung.   Lesen Sie weiter

Nächste Stadtratssitzung: 24.05.2012, 14 Uhr

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