Städtebaulicher Strukturplan "Lauterer Höhe"
Die Stadt Coburg hatte zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Oberzentrum und somit als überregionaler bedeutsamer Standort u.a. zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen keine Flächenreserven mehr zur Verfügung, die kurzfristig erschlossen und bebaut werden können.
Auf Grund der Lage an überregionalen Hauptverkehrsstraßen in topographisch geeignetem Gelände, das zudem schon zu einem überwiegenden Teil in städtischem Eigentum ist, ist der Bereich der „Lauterer Höhe“ prädestiniert für Nutzungen aus dem Handels-, Dienstleistungs-, Freizeit-und gewerblichen Bereich.
Im Bewusstsein, dass es sich hier um die wichtigsten Entwicklungsflächen der Stadt Coburg für die nächsten Jahre handelt, hat der Stadtrat am 21.11.2002 vor Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung beschlossen, einen Strukturplan aufzustellen, der die landschaftsplanerischen, städtebaulichen und verkehrlichenAspekte klären soll.
Die Stadt Coburg hat daher einen mehrstufigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Strukturplan für das Gebiet „Lauterer Höhe“ an die Planungsgemeinschaft Architekturbüro Angerer und Hadler sowie dem Landschaftsplaner Kluska aus München vergeben. Das Bayer. Staatsministerium des Innern hat diesen Strukturplan in das Förderprogramm „Städtebauliche Planungen und Forschungen“ aufgenommen.
In einer ersten Stufe wurde ein auf die übergeordneten, städtebaulichen und landschaftlichen Zusammenhänge abgestimmtes Konzept erstellt, die zweite Stufe befasste sich mit den städtebaulichen und landschaftlichen Strukturen sowie der Verkehrsbeziehungen für einen engeren Bereich und in der dritten Stufe erfolgte für städtebaulich relevante Schwerpunkte Vertiefungsplanungen in Form von Gestaltungsplanungen.
Dabei wurden auch alle wesentlichen Planungsaussagen als Ausgangsbasis für die nachfolgende Bebauungsplanung getroffen. Durch diese abgestufte Vorgehensweise – Flächennutzungsplanung, Strukturplanung, Bebauungsplanung – wird sichergestellt, dass alle betroffenen Belange schon frühzeitig in der Planung berücksichtigt werden können. Diese städtebauliche Gesamtplanung ist zudem grenzübergreifend mit den Nachbargemeinden Lautertal und Dörfles-Esbach abgestimmt.
Da seitens verschiedener Investoren und Gewerbetreibender der Wunsch nach kurzfristig verfügbaren Flächen im Bereich der “Lauterer Höhe“ besteht, wurden für einen ersten Bauabschnitt mit ca. 17 ha Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung und Erschließung per Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan geschaffen, um einen Baubeginn für erste Hochbaumaßnahmen im Jahr 2005 zu gewährleisten.
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