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Ein Mann mit Behinderung lacht in die Kamera.
Arbeit ist auch für Menschen mit Behinderung ein zentraler Bestandteil des Lebens. (Foto: Ulrike Annuszies)

Ihr Ansprechpartner

Bezirk Oberfranken
Sozialverwaltung
Eingliederungshilfe
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth

Sachgebietsleiterin
Monika Pomper
Zimmer: F10 008
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt
---
Sachgebietsleiterin
Yvette Schenk
Zimmer: F10 210
Telefon: 0921 7846-0
Fax: 0921 7846-90
E-Mail-Kontakt
Sicherer E-Mail-Kontakt

Menschen mit Behinderungen oder seelischen Erkrankungen können ein breites Spektrum von Hilfemaßnahmen in Anspruch nehmen.

Aufgabe der so genannten Eingliederungshilfe ist es, behinderten Menschen und solchen die von einer Behinderung bedroht sind, die Teilhabe am Leben unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

Alle Hilfen richten sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Der Bezirk Oberfranken finanziert die Maßnahmen, soweit die erforderliche Hilfe nicht von vorrangigen Leistungsträgern erbracht wird und wenn dem behinderten Menschen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus seinem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist.

Ambulant betreutes Wohnen
Betreuung in stationären Einrichtungen
Arbeit und Behinderung
Tagesstruktur nach dem Erwerbsleben

Ambulant betreutes Wohnen

Geistig behinderte Frau sitzt mit Betreuern am Tisch und kocht.
Menschen mit Behinderung erhalten beim ambulant betreuten Wohnen Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. (Foto: M. Dörr & M. Frommherz/Fotolia.com)

Ambulant betreutes Wohnen ist für Menschen sinnvoll, die zwar nicht völlig allein und unabhängig wohnen können, aber auch nicht rundum betreut werden müssen.

Der Bezirk gewährt Hilfen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, in der eigenen Wohnung ein weitgehend selbstständiges Leben zu führen.

Das Angebot des betreuten Wohnens richtet sich an in der Regel volljährige Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung.

Im Wesentlichen sind dies drei Gruppen:

  • Junge Menschen mit Behinderung, die erstmals vor der Entscheidung sehen, selbstständig zu wohnen, weil sie zum Beispiel bei den Eltern ausziehen möchten.
  • Menschen mit Behinderung, die bereits in einer eigenen Wohnung wohnen, aber Unterstützung benötigen.
  • Menschen mit Behinderung, die bisher in einem Wohnheim leben, aber nun gerne selbstständiger leben möchten.

Betreuung in stationären Einrichtungen

Eine junge Frau mit Behinderung gestaltet mit viel Freude ein Bild mit Perlen.
In vollstationären Einrichtungen bekommen Menschen mit Behinderung und seelischen Krankheiten Hilfe, um ihren Alltag zu gestalten und zu bewältigen. (Foto: Olesia Bilkei/Fotolia.com)

Wenn ambulante und teilstationäre Hilfen nicht ausreichen, um den individuellen Bedarf an Unterstützung für Menschen mit Behinderung abzudecken, finanziert der Bezirk Oberfranken die Betreuung in stationären Einrichtungen mit Tagesstruktur.

In vollstationären Einrichtungen bekommen Menschen mit Behinderung und seelischen Krankheiten Hilfe, um ihren Alltag in den Bereichen Freizeit, Arbeit und Wohnen zu gestalten und zu bewältigen. Ziel ist es, ihnen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen und sie in die Gesellschaft und das Erwerbsleben einzugliedern.

Für Menschen mit Behinderung und großem Hilfebedarf kann es sinnvoll sein, sich für das Leben in einem Wohnheim zu entscheiden. 

Hier erhalten sie rund um die Uhr Unterstützung und Betreuung, aber auch den nötigen Freiraum durch verschiedene Wohnformen.

Menschen mit seelischen Behinderungen oder Suchterkrankungen erhalten in Soziotherapeutischen Einrichtungen Begleitung und Förderung in sozialen und lebenspraktischen Bereichen.

Ziel der Unterbringung in den Langzeiteinrichtungen ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben. 

Eine zeitlich befristete Unterbringung in einer Übergangseinrichtung für Menschen mit seelischen Behinderungen zielt darauf ab, dass die Betroffenen einen besseren Umgang mit den Auswirkungen ihrer Erkrankung und eine bessere Bewältigung der Alltagsherausforderungen erlernen.

Ziel ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben.

Arbeit und Behinderung

Eine Frau mit Behinderung sitzt an einer Werkbank und arbeitet konzentriert.
Werkstätten ermöglichen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen eine Teilhabe am Arbeitsleben, sowie berufliche Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. (Foto: Ulrike Annuszies)

Arbeit ist für viele Menschen ein zentraler Bestandteil ihres Lebens. Der Bezirk Oberfranken unterstützt als Träger der Eingliederungshilfe die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben durch die Finanzierung von Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsangeboten.

Diese Angebote in Werkstätten für behinderte Menschen, Förderstätten und Zuverdienstprojekten richten sich an Menschen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.

Wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung können manche Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden.

In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erhalten diese Menschen eine angemessene berufliche Bildung oder Ausbildung und können gegen ein angemessenes Entgelt eine Beschäftigung ausüben. Durch die Arbeit in der Werkstatt erhalten die Menschen mit Behinderung eine Tagesstruktur, ihr Selbstwertgefühl wird gestärkt.

Zudem helfen ihnen die Werkstätten, die eigene Leistungsfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten und weiter zu entwickeln. Ziel der Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen kann auch die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein. 

Schwerstbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene benötigen im Alltag oftmals umfassende Begleitung und Hilfe. Sie sind oft nicht in der Lage, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten.

Diesem Personenkreis wird in Förderstätten eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

In der Förderstätte werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten des behinderten Menschen durch Maßnahmen im lebenspraktischen, therapeutischen und sozialen Bereich gefördert.

Die intensive Betreuung soll an den Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) heranführen und langfristig einen Übertritt dorthin ermöglichen.

Zuverdienstprojekte bieten psychisch kranken oder suchtkranken Menschen eine stundenweise Beschäftigung, die flexibel und individuell vereinbart werden kann. 

Dieses niederschwellige Angebot ermöglicht es den Betroffenen, eine Arbeit wahrzunehmen, die ihrer individuellen Leistungsfähigkeit entspricht.

Ziel des Zuverdienstes ist die Hinführung zu einer Tagesstruktur und zu einer kontinuierlichen Arbeitsleistung.

Inklusionsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Ziel ist die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.

Die Arbeitsangebote richten sich an Menschen mit psychisch/seelischer, körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung (einschl. Suchterkrankung).

Tagesstruktur nach dem Erwerbsleben

Hände eines älteren Menschen halten Hände von einem Erwachsenen.
Auch nach dem Erwerbsleben haben Menschen mit Behinderung einen besonderen Betreuungsbedarf. (Foto:pressmaste/adobe.stock.com)

Behinderte Menschen haben auch nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben einen anderen Betreuungsbedarf als nicht behinderte Menschen, die in Rente gehen.

Der Bezirk Oberfranken unterstützt das Angebot von stationären und teilstationären tagesstrukturierenden Maßnahmen, in denen die älteren Menschen mit Behinderung pädagogisch und therapeutisch betreut werden.