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Stadt Coburg

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung

Wer gewerblich Fahrgäste in Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine besondere Erlaubnis.

Beschreibung

Wenn Sie Fahrgäste gewerblich in einem Kraftfahrzeug befördern, benötigen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt, wer

  • Taxi fährt,
  • gegen Bezahlung Chauffeurdienste mit Mietwagen und Limousinen durchführt,
  • im Linienverkehr – auch mit einem Pkw – unterwegs ist,
  • einen Krankenwagen fährt,
  • im Fahrdienst Menschen mit Behinderung fährt,
  • im Schülerverkehr fährt,
  • im Rahmen eines Freiwilligendienstes Menschen befördert.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung soll den Schutz und die Sicherheit der Fahrgäste sicherstellen. Daher stellt sie im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung/Zuverlässigkeit der Inhaber*innen. Sie wird für höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden.

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich für

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.