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Stadt Coburg

Einwohneramt

Meldebescheinigung; Beantragung

Mit einer Meldebescheinigung können Sie Ihre Wohnorte nachweisen. In manchen Fällen sind auf ihr auch weitere Informationen über Sie vermerkt.

Beschreibung

Eine schriftliche Meldebescheinigung können Sie an unserem Schnellschalter, der Hotline oder auch online beantragen. Es gibt verschiedene Arten von Meldebescheinigungen. 

Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet mit Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, zur eID-Karte und zum Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz sowie die AZR-Nummer. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

Außerdem erhalten Sie, wenn Sie sich in der Stadt Coburg an- oder ummelden, kostenfrei eine amtliche Meldebescheinigung. Sie dient dem Nachweis der Wohnung und darf nur Daten zum Familien- und Vornamen, zum Doktorgrad, zum Geburtsdatum, zur Anschrift, zum Tag des Ein- und Auszugs sowie zum Datum der An- oder Abmeldung enthalten.