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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Dokumentation von Bodenpreisen


Was ist ein Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert (€ / qm) beziffert den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (typische Gebietsnutzungen). Grundlage dieses Wertes sind die tatsächlich realisierten Kaufpreise, wobei nur diejenigen Kaufpreise berücksichtigt werden, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (z.B. Freundschaftspreise, Verträge zwischen Verwandten) zustande gekommen sind. 

Wann werden die Bodenrichtwerte festgestellt?

Turnusgemäß werden in Bayern die Bodenrichtwerte im 2-Jahres-Rhythmus, und zwar zum Ende eines Jahres mit gerader Jahreszahl, festgestellt. Die Veröffentlichung der aktualisierten Bodenrichtwerte hat stets bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres zu erfolgen.


Welche Aufgabe haben die Bodenrichtwerte?

Die Bodenrichtwerte sollen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beitragen.

Zum einen kann ein potenzieller Grundstückskäufer anhand des Bodenrichtwertes die Verhältnismäßigkeit des Kaufpreises überprüfen. So bieten die Bodenrichtwerte den Marktteilnehmern eine gute Orientierung bei der Preisgestaltung, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.

Zum anderen bilden Bodenrichtwerte die Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes und der Bemessung der Erbschaftssteuer.

Sie sind jedoch nur Durchschnittswerte einer mehrere Grundstücke umfassenden Bodenrichtwertzone – der individuelle Boden- und Verkehrswert kann je nach spezifischer Beschaffenheit des einzelnen Grundstücks (Lage, Bodenbeschaffenheit, Größe, bauliche Ausnutzbarkehit, Grundstücksgestalt, Erschließungszustand etc.) nach oben oder unten abweichen.


Wer kann Auskunft einholen?

Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte anfordern.

Insbesondere sind es Teilnehmer am Grundstücksmarkt, wie Käufer und Verkäufer, Makler und Sachverständige oder Finanzbehörden. Aber beispielsweise auch das Liegenschaftswesen greift auf diese Informationen zurück, um über eine Grundlage für Kaufpreisverhandlungen zu verfügen.





Hauptanschrift

Stadtbauamt - Gutachterausschuss, Geschäftsstelle Coburg

Steingasse 18
96450 Coburg
Telefon: 09561 / 89-1602
Fax: 09561 / 89-1649
gutachterausschuss@coburg.de

Stadtplanlink


Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr


Ansprechpartner/in

Frau Daniela Brink

Leitung Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und Erschließungsbeitragsrecht

Daniela.Brink@coburg.de

Telefon: 09561 / 89-1602
Fax: 09561 / 89-1649



Herr Uwe Knoch

Vorsitzender Gutachterausschuss

Uwe.Knoch@coburg.de

Telefon: 09561 / 89-2659
Fax: 09561 / 89-1649





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