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Baumschutz

Baumschutz


Zum Schutz und zur Pflege des Stadtbildes sowie zur Klimaverbesserung werden im Stadtgebiet von Coburg innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile alle Bäume dem Schutz des Bayer. Naturschutzgesetzes unterstellt.

Die Stadt Coburg hat aufgrund von Art. 12 Abr.2 und 3, Art. 45 Abs.1 Nr.4 und Art. 37 Abr. 2 Nr.3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes - BayNatSchG vom 18. August 1998 (GVBL S. 593, Bay RS 791 - 1 U), zuletzt geändert am 27.12.1999 (GVBL. S. 538 ) eine Baumschutzverordnung erlassen.

Leitungsverlegung in öffentlichen Flächen bedarf einer Genehmigung.
Für Firmen und ihre Bauherrn ist hier der Antrag zur Aufgrabung hinterlegt.

Ein Schaden am Baum kann bis zur nötigen Fällung führen! Antrag auf Fällung eines Baumes

Oft gibt es auch im privaten Bereich Probleme mit den Nachbarn. Sei es wegen überstehender Hecken oder zu weit ins Grundstück wachsender Bäume. Hier erfahren sie, welche rechtlichen Grundlagen das Bayerische Staatsministerium der Justiz uns bietet.

Zum Kartendienst "Baumschutz" (Webanwendung) >>

Schäden an Bäumen

Pilze

Holzzerstörende Pilze verursachen eine Zersetzung und damit eine Festigkeits-minderung des Holzes. Bei befallenen Bäumen kommte es zu einer erheblichen Beein-trächtigung der Stand-sicherheit. Werden holzzer-störende Pilze am Baum entdeckt, besteht immer Handlungsbedarf. Die Pilzart muss bestimmt werden und es ist durch eine eingehende Untersuchung festzustellen (Resistograph, Fraktometer), was der Pilz im Baum bereits zerstört hat.


Insekten und Schädlinge

Ameisen, Käfer, Raupen oder auch nur das Bohrmehl dieser Insekten können Hinweise für eine weitreichende Fäule sein. Spechtlöcher entstehen wenn unter einer Rinde und im Holz der Specht seine Nahrung herausmeißelt. Nisthöhlen dieser Vogelart findet man überwiegend in morschem Holz. Sie sind Zeichen für große Hohlräume und können auf eine umfangreiche Fäule hinweisen. Auch bei diesen Anzeichen sind weitergehende Untersuchungen erforderlich.


Schrägwuchs

Entstehung meist durch Krümmungs-bewegung bei festsitzenden Organismen. Die Bäume stellen sich in eine bestimmte Lage zur Reizquelle ein.Hervorgerufen durch das Licht(Fototropismus) derSonne. Durch Bildung von Reaktionsholz ist in der Regel die Standsicherheit des schräg stehenden Baumes gewähr-leistet. Es sollte doch in jedem Fall der Wurzelraum der zugbelasteten Seite des Baumes kontrolliert werden. Wenn Aufwerfungen erkannbar sind muß die Ursache abgeklärt werden.


 
 
 
 
Wunden

Bei Faulstellen oder ganzen Aus-höhlungen am Stamm ist eine ausreichend gesunde Restwand-stärke des Holzes ausschlag-gebend. Bei weniger als 1/3 des Stammradius ist eine Fällung ratsam da keine Bruchsicherung mehr besteht.


Stammverzweigungen, Zwiesel

Hier ist die Einschätzung einer Gefahr abhängig von der Form der Verzweigung. Zum Beispiel zeigt die Ausprägung eines Zugzwiesels eine gute Verbindung gleichberechtigter Stämmlinge an, hier besteht in der Regel keine Gefahr.
Die Form des Druckzwiesels (Bild) erfordert jedoch zusätzliche Untersuchungen, z.B. nach Rissbildungen in der Zwieselnaht, oder nach welligenRindenstauchungen mit senkrecht verlaufenden Rissen.

Ausladende Starkäste

Nicht jeder ausladende Starkast bedeutet sogleich eine Gefahr. Bei auffälliger Ausformung jedoch sind Astanbindungen auf mögliche Faulherde, Risse und Rindenstauchungen zu kontrollieren. Sind solche Merkmale vorhanden ist der Ast zurückzuschneiden.





Hauptanschrift

Grünflächenamt

Glockenberg 27
96450 Coburg
Telefon: 09561 / 89-1671 oder 89-1670
Fax: 09561 / 89-2679
gruenflaechenamt@coburg.de

Stadtplanlink


Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 07.30 bis 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 12.00 Uhr


Ansprechpartner/in

Herr Stephan Just

Ansprechpersonen für Forst- und Baumpflege

Stephan.Just@coburg.de

Telefon: 09561/ 89-1676
Fax: 09561/ 89-2679





Aktuelle Downloads

Geschützter Bereich des Bestandes an Bäumen in der Stadt Coburg (Übersichtskarte)

Infoblatt zum Nachbarschaftsrecht

Baumschutzverordnung

Antrag auf Aufgrabung

Antrag auf Fällung eines Baumes

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