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Stadt Coburg gewinnt auch in zweiter Instanz Quelle: Stadt Coburg/Pressestelle

Stadt Coburg gewinnt auch in zweiter Instanz

Bereits im August letzten Jahres hatte das Landgericht Coburg den Vertrag zwischen der Stadt Coburg und der Firma Sport StadiaNet über den Bau der Ballsporthalle auf der Lauterer Höhe für rechtens erklärt. Heute schloss sich das Oberlandesgericht in Bamberg dieser Auffassung an.

Auslöser der von der Düsseldorfer Firma eingereichten Klage, war die drohende Zahlung der vertraglich festgelegten Konventionalstrafe für den Fall, dass das Projekt nicht zum vereinbarten Termin fertiggestellt sein würde. Wie bekannt, konnte die Ballsporthalle erst mit einer Verzögerung von über einem halben Jahr ihrer Bestimmung übergeben werden. Daraufhin hatte Sport StadiaNet wegen „unangemessener Benachteiligung“ durch die Vertragsgestaltung geklagt und war in erster Instanz unterlegen. Auch die Überprüfung des Urteils durch den 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg gab heute der Stadt Coburg recht und bestätigte das Urteil der Coburger Richter. Eine Revision gegen das Urteil wurde ausgeschlossen.

„Wir freuen uns natürlich sehr, dass unsere Rechtsauffassung auch vom Senat des Oberlandesgerichts geteilt wird und der Vertrag zwischen Sport StadiaNet und der Stadt nicht zu beanstanden ist“, erklärt Oberbürgermeister Norbert Kastner. „Wir gehen jetzt davon aus, dass das gerichtliche Tauziehen um die Zahlung der Konventionalstrafe damit ein Ende gefunden hat. Die rund 800.000 Euro, die wir bisher nicht überwiesen haben, tun dem städtischen Haushalt in der jetzigen Situation natürlich auch ausgesprochen gut“, so Kastner weiter.

Nachdem die Stadt Coburg auch in Zukunft mit der Firma Sport StadiaNet im Bereich des Betriebs der HUK COBURG arena zusammenarbeitet, hofft das Stadtoberhaupt nach der Bestätigung durch die Gerichte, „dass wir, die bisherige partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Sport StadiaNet und der Stadt Coburg weiter intensivieren und auch zukünftig erfolgreich zusammenarbeiten“.


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