Stadtgestaltung

Nutzungen für Außengastronomie und Warenpräsentationen im öffentlichen Raum sind gemäß Artikel 18 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) genehmigungspflichtige Sondernutzungen. Über die Sondernutzungserlaubnis entscheidet das Ordnungsamt.

Für Sondernutzungen in besonderen, neugestalteten Bereichen in der Coburger Innenstadt hat der Bau- und Umweltsenat zusätzlich Gestaltungsrichtlinien erlassen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein gestalterischer Rahmen für Möblierungen und sonstige Nutzungen durch private Anlieger auf öffentlichen Platz- und Gehwegflächen eingehalten wird. Es sind Mindestanforderungen an Gestaltung und Qualität insbesondere von Außengastronomieflächen formuliert, die als Grundlage für die erforderliche Sondernutzungserlaubnis gelten.

Die Gestaltungsrichtlinien werden auch vom Landesamt für Denkmalpflege befürwortet.

Über Anträge zu Flächen die  innerhalb des Umgriffs der Gestaltungsrichtlinien liegen, entscheiden Ordnungsamt und Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung gemeinsam.

Zusätzlich wurde vom Grünflächenamt eine Pflanzliste zur Verfügung gestellt, die bei der Aufstellung bzw. Bepflanzung von Pflanzkübeln auf öffentlichen Flächen zu beachten ist.

Auf diese Weise ist die Verwendung geeigneter  und haltbarer Pflanzen je nach Standort von sonnig bis schattig (Anordnung zur Himmelsrichtung) gewährleistet. 

Anträge finden Sie unter www.coburg.de/formulare im Internet. Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis ist jeweils mit Lageplan und Darstellung sowie Beschreibung der geplanten Nutzung einschließlich Materialien und Farbgebung beim Ordnungsamt einzureichen.

Für Informationen und zur Vorabklärung können Sie sich gerne an die Mitarbeiter in der rechten Spalte wenden.

Hier finden Sie die Internetseiten des
 Ordnungsamtes
 Stadtbauamtes
 Grünflächenamtes
.

 


 
 
 

Gestaltungsrichtlinie 1: Marktplatz

Informieren Sie sich über Geltungsbereich, Erlaubnispflicht, Grundsätzliches, Gestaltungsvorgaben und Lagepläne...


 

Gestaltungsrichtlinie 2: Theaterplatz

Informieren Sie sich über Geltungsbereich, Erlaubnispflicht, Grundsätzliches, Gestaltungsvorgaben und Lagepläne...


 

Gestaltungsrichtlinie 3: Ketschenvorstadt

Informieren Sie sich über Geltungsbereich, Erlaubnispflicht, Grundsätzliches, Gestaltungsvorgaben und Lagepläne...


 
 
 
 
 

Herr Kai Holland

Stellvertretender Amtsleiter - Straßenverkehrsbehörde

kai.holland@coburg.de

Telefon: 09561 / 89-1310
Fax: 09561 / 89-1329



Frau Katrin Hartmann-Schmidt

Stadtentwicklung, -gestaltung

Katrin.Hartmann-Schmidt@coburg.de

Telefon: 09561 / 89-2610
Fax: 09561 / 89-1619



Frau Christiane Zinoni-Peschel

Freiraumplanung, Ansprechpartnerin für Grünplanung, Agenda 21

Christiane.Zinoni-Peschel@coburg.de

Telefon: 09561 / 89-2675
Fax: 09561 / 89-2679



 
 
 

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