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Stadt Coburg

Ordnungsamt

Sondernutzungserlaubnis; Beantragung

Wenn Sie öffentliche Straßen im Stadtgebiet für etwas anderes als den Straßenverkehr nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Was ist eine Sondernutzungserlaubnis?

Mit einer Sondernutzungserlaubnis erlaubt Ihnen die Stadt Coburg öffentlichem Verkehrsgrund (Straßen, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen usw.) für private Zwecke oder gewerbliche Aktivitäten zu nutzen.

Ein paar Beispiele für Sondernutzungen:

  • Plakatierung
  • Informationsstände
  • Verteilung von Handzetteln, Flyern (erlaubnisfrei sind Handzettel mit religiösem oder politischem Inhalt)
  • Aufstellen von Mobiliar für die Außengastronomie
  • Verkaufseinrichtungen
  • Werbeständer
  • Gerüstaufbau
  • Schuttmulden
  • Baustelleneinrichtungen, Lagerung von Baustoffen
  • Imbissstände
  • Warenauslagen
  • Straßenfeste
  • Aufstellung von Fahrradständern
  • kurzfristiger Eisverkauf aus einem Kraftfahrzeug
  • gewerbliche Tätigkeit ohne die Benutzung fester Verkaufs- und Werbestände, also die Verwendung sog. Bauchläden

Die Sondernutzungserlaubnis ist eine Ermessensentscheidung. Sie kann mit Auflagen versehen, an Bedingungen geknüpft werden und sie darf nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden.

Wo sind Sondernutzungserlaubnisse zu beantragen?

Die Sondernutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Straßenbaubehörde beantragt werden, d.h. für die kreisfreie Stadt Coburg:

  • für Staatsstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt und Bundesstraßen ist dies das Staatliche Bauamt Bamberg,
  • für alle anderen Straßen, Wege und Plätze die Verkehrsabteilung des Ordnungsamtes der Stadt Coburg.