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Verpflichtungserklärung


Einladung von Ausländern, die für die Einreise ein Visum brauchen, zum Besuchsaufenthalt 

Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht  und möchten einen ausländischen Gast, der für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen.

Wenn Ihr Gast der deutschen Auslandsvertretung  nicht nachweisen kann, dass der Besuchsaufenthalt in Deutschland ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungs-schutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sog. Verpflichtungserklärung. Mit dieser verpflichten Sie sich als Gastgeber, den ausländischen Gast unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen.

Die Verpflichtung beinhaltet auch die Kosten für eine eventuelle Rückführung, falls Ihr Gast nach Ablauf seines Visums die Bundesrepublik Deutschland nicht freiwillig verlassen sollte.

Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle evtl. der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen.



 
 
 

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