Eine einfache Melderegisterauskunft wird ohne weitere Begründung erteilt. Diese Auskunft beinhaltet nur die aktuellen Daten über:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad und
- Anschriften.
Weitere Daten dürfen nur im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft mitgeteilt werden und auch nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Die Daten der erweiterten Melderegisterauskunft sind:
- 1. frühere Vor- und Familiennamen,
- 2. Tag und Ort der Geburt,
- 3. gesetzliche Vertreter,
- 4. Staatsangehörigkeiten,
- 5. frühere Anschriften,
- 6. Tag des Ein- und Auszugs,
- 7. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- 8. Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners,
- 9. Sterbetag und –ort,
- 10. Wohnungsstatus.
Diese Aufzählung ist abschließend, d.h. über andere Daten wie z.B. Tag der Eheschließung, Tag der Namensänderung, Tag der Ab-, Anmeldung bei der Meldebehörde, Beruf, Angehörige usw. dürfen Auskünfte nicht erteilt werden.
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft muss für jedes einzelne Datum (1. bis 10., siehe oben) das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden. Es muss somit begründet werden, warum z.B. das Geburtsdatum, der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit benötigt werden. Pauschale Anfragen nach Daten der erweiterten Melderegisterauskunft über eine Person können nicht beantwortet werden.
Ohne Begründung des berechtigten Interesses wird lediglich eine einfache Melderegisterauskunft erteilt.
Hinweis für Stellen, die besonderen berufsrechtlichen Pflichten oder der Datenschutzaufsicht unterliegen (z.B. Anwälte, Inkassobüros, Auskunfteien, Kreditinstitute, Versicherungen u.a.):
Wird das berechtigte Interesse unter genauer Bezeichnung schlüssig vorgetragen, dürfen folgende Daten übermittelt werden:
- Vor- und Familiennamen,
- Anschriften,
- Tag der Geburt,
- Sterbetag.
- früherer Familienname,
- frühere Anschriften (wenn nicht älter als fünf Jahre),
- Tag des Ein- und Auszugs,
Weitere Daten der erweiterten Melderegisterauskunft (z.B. Geburts- oder Sterbeort) können nur mit jeweiliger Einzelbegründung mitgeteilt werden. Zur Glaubhaftmachung jedes einzelnen Datums sind geeignete Unterlagen beizubringen (z.B. Vertragsunterlagen). Auf Grund der enormen Zunahme der Anfragen können wir keine Anfragen beantworten, die diese Anforderungen nicht erfüllen. Ebenso können wir keine Anfragen beantworten, die formblattmäßig viele unbegründete und zum Teil unzulässige Fragestellungen enthalten. Wir bitten daher, Ihre Formblätter für Melderegisterauskünfte gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu überarbeiten.
Bei nicht eindeutig bezeichneten Anfragen, bei fehlenden Einzelbegründungen oder bei nichtgenauer Bezeichnung des berechtigten Interesses beantworten wir Ihre Anfrage grundsätzlichnur in Form der einfachen Melderegisterauskunft.